In Jarmen, einem kleinen Ort im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit etwa 2.850 Einwohnern, sorgt das Großflächenplakat des CDU-Direktkandidaten Philipp Amthor am Neuen Markt für Erstaunen und Verärgerung. Dieses Plakat verstößt gegen die kommunalen Auflagen, die seit einem Stadtvertreterbeschluss vom 3. Dezember gelten, wonach große Plakatwände untersagt sind. Bürgermeister André Werner äußerte Unzufriedenheit über die unerlaubte Plakatierung und stellte klar, dass diese nicht genehmigt wurde. Er verwies darauf, dass die Stadt die Entscheidung, keine Großflächenplakate aufzustellen, allen Parteien mitgeteilt habe.

Philipp Amthor wies den Verdacht auf mutwilliges Handeln zurück und erklärte, seine Partei habe die örtliche Verwaltung über das Anbringen von Plakaten informiert und auf die Genehmigung für öffentliche Flächen gewartet. In einer Erklärung betonte er, dass das Anbringen der Wahlwerbung an ein Unternehmen delegiert worden sei. Der Ordnungsamtsleiter Thomas Lüthke zeigte Verständnis für das Missgeschick, das durch die knappen Fristen bis zur anstehenden Neuwahl verursacht worden sei und bezeichnete die Einschränkung der Sicht auf ein angrenzendes Denkmal durch das Plakat als „dummen Zufall“.

Reaktionen auf die Plakatierung

Die Anfragen der CDU zu Großflächenplakaten waren bereits am 14. November und später am 27. Dezember sowie am 2. Januar 2025 gestellt worden. Letztere Anfrage wurde abgelehnt. Der stellvertretende Bürgermeister Lüthke informierte die Parteien am 2. Januar über die bestehenden Beschränkungen zur Wahlplakatierung. Das geplante Wahlplakat ist dadurch nicht nur ein Ärgernis für die CDU, sondern zeigt auch, wie schnell solcherart Missverständnisse in der politischen Kommunikation entstehen können.

Lüthke plant nun, die CDU anzuschreiben und erwartet eine rasche Demontage des Plakats, um weiteren Unmut in der Bevölkerung zu vermeiden. Das Großflächenplakat hat somit eine kontroverse Diskussion ausgelöst und könnte Vorboten für einen unklaren Wahlkampf darstellen, der weniger durch kreative Werbung als durch bürokratische Hürden geprägt ist.

Mit dem Wahltermin, der am 27. Dezember durch den Bundespräsidenten auf den 23. Februar festgelegt wurde, rückt die Zeit für die Parteien enger zusammen. Das Missverständnis um die Plakatierung könnte ein Indiz dafür sein, wie die bevorstehenden Wochen für die Beteiligten sowohl herausfordernd als auch turbulent werden könnten.

Für weitere Informationen über den rechtlichen Rahmen und die Regularien zur Plakatierung in Deutschland können Interessierte die Bundestagsdokumentation konsultieren.