Die dramatischen Feuerlagen in Kalifornien sind nicht nur ein Schlaglicht auf die Risiken von Naturkatastrophen, sondern auch ein Warnsignal für Deutschland. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist darauf hin, dass in Deutschland ähnliche Katastrophen verheerende Folgen haben könnten. Die Notwendigkeit, den Bevölkerungsschutz zu stärken, wird immer drängender, vor allem angesichts der mangelhaften Ausrüstung für Einsatzkräfte und der Kürzungen im Haushalt, die die Regierung in den letzten Jahren vorgenommen hat. Laut Herrmann hat die Bundesregierung in den letzten Jahren bei Sach- und Geldmitteln für den Katastrophenschutz gekürzt, was zu einem ernsten Problem führt.

Der Innenminister kritisiert, dass die Bundesregierung die Prioritäten falsch setze, angesichts der erhöhten Gefahrenlage durch drohende Notfälle und militärische Bedrohungen. „Die Situation ist erbärmlich“, so Herrmann in Bezug auf die unzureichende Ausstattung der Feuerwehren, die 300 Fahrzeuge aus einem früheren Versprechen von 828 noch immer vermissen. Bundesweit ist die Ausstattungslücke im Katastrophenschutz sogar über 30 Prozent.

Bedarf an Investitionen

Herrmann fordert Investitionen von zehn Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren in die Zivilschutzstrukturen. Diese Forderung findet Unterstützung von Innenministerkollegen aus anderen Bundesländern. Im Sommer 2022 kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen „Neustart“ im Bevölkerungsschutz an, doch statt der versprochenen Aufstockung der Mittel kam es zu weiteren Kürzungen. Der Katastrophenschutz in Deutschland unterliegt den einzelnen Bundesländern und ist integrate Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Die Gemeinden sowie die Kreise und kreisfreien Städte fungieren als untere Katastrophenschutzbehörden. Sie sind die ersten Ansprechpartner für Bürger, die in Notlagen Hilfe anfordern können. Die enge Zusammenarbeit von Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden ist essenziell, ebenso wie der Beitrag freiwilliger Rettungsdienste wie ASB, DLRG, DRK, Johanniter und Malteser.

Die Rolle des Bundes

Obwohl die unmittelbaren Zuständigkeiten im Bereich Katastrophenschutz bei den Ländern liegen, kann der Bund bei großen Naturkatastrophen Unterstützung anfordern, wie im Artikel 35 des Grundgesetzes vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Die Bundesregierung hat durch dieses Gesetz zusätzliche Handlungsoptionen, besonders wenn mehrere Bundesländer betroffen sind.

Der Zivilschutz zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen und umfasst den Schutz von Bevölkerung, Wohnungen, Arbeitsstätten und Kulturgut. Besonders im Kontext der aktuellen geopolitischen Lage ist es wichtig, dass Deutschland funktionierende Katastrophenschutzstrukturen vorweisen kann. Diese Strukturen werden unter anderem durch das Technische Hilfswerk (THW) unterstützt, welches auf Aufforderung in die Gefahrenabwehr integriert wird. Auch der Digitalfunk BOS spielt eine entscheidende Rolle, indem er ein einheitliches und sicheres Kommunikationsnetz für Einsatzkräfte bietet und somit die Einsatzbereitschaft erhöht.

In Anbetracht der alarmierenden Signale aus dem In- und Ausland, ist es unumgänglich, dass Deutschland den Bevölkerungsschutz priorisiert und notwendige Investitionen in die Infrastruktur tätigt, um für zukünftige Herausforderungen gerüstet zu sein. Weitere Informationen zu den Herausforderungen und Strategieansätzen im Katastrophenschutz finden Sie unter BMI und im Bericht des Bundestages.