In Deutschland stehen Tierheime vor einer wachsenden Herausforderung: Die überfüllten Einrichtungen kämpfen gegen die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen. Besonders in Hessen berichten Tierschutzvereine von einer dramatischen Situation im Katzenschutz. Der Deutsche Tierschutzbund hebt hervor, dass die Population an Straßenkatzen kontinuierlich steigt und eine schätzungsweise siebenstellige Zahl an Streunerkatzen in den Städten lebt. Viele dieser Tiere, die in einem schlechten Gesundheitszustand aufgefunden werden, können sich selbst nicht ausreichend versorgen und benötigen dringend medizinische Behandlung, wie das Tierheim Frankfurt-Fechenheim berichtet.
Die Ursachen für die Überzahl an streunenden Katzen sind vielfältig. Unkastrierte Katzen, die von ihren Haltern frei herumlaufen dürfen, tragen wesentlich zur Vermehrung bei. Tierschützer verzeichnen eine alarmierende Zunahme von verwilderten und unkastrierten Hauskatzen in Hessen. Um dieser Situation entgegenzuwirken, fordern die Tierschützer bundesweite Kastrationsverordnungen für Katzenhalter, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen.
Katzenschutzverordnungen: Ein Flickenteppich
Der Kampf gegen die Überpopulation zeigt bereits erste Erfolge: In Hessen haben schon 99 von 442 Gemeinden und Landkreisen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Diese Verordnungen sollen sicherstellen, dass nur fortpflanzungsunfähige und gekennzeichnete Katzen unkontrollierten Freigang haben, so wie es seit Oktober 2024 in Frankfurt der Fall ist. Dennoch gibt es Regionen, wie im Landkreis Fulda, die noch keine solche Verordnung implementiert haben, was zu einem ungleichen Schutz für Katzen führt.
Eine Umfrage zeigt, dass 97 Prozent der Tierschutzvereine an den Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen. Die Hessische Landestierschutzbeauftragte betont, dass es oft Jahre dauert, um die entsprechenden Verordnungen durchzusetzen. In der Regel wird die Kastration als Routineeingriff von Tierärzten unter Narkose durchgeführt und verursacht Kosten zwischen 150 und 250 Euro, wobei sie oft ohne Komplikationen verläuft.
Bundesweite Kastrationspflicht: Eine rechtliche Möglichkeit
Ein neues Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht zufolge wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen rechtlich möglich. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Jahren eine solche Regelung, die sich auch in anderen Ländern, wie Österreich und Belgien, bewährt hat. Seit der Einführung der Kastrationspflicht in Paderborn im Jahr 2008 haben jedoch nur 11 Prozent der Gemeinden nachgezogen, was die Zielsetzungen des Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes, der seit 2012 in Kraft ist, nicht erfüllt hat. Dieser Paragraph wurde geschaffen, um Straßenkatzen tierschutzrechtlich zu schützen und Ländern die Möglichkeit zu geben, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.
Die Situation ist weiterhin angespannt; viele Katzen leiden und sterben jung, weil Tierschutzvereine beim Kastrieren und Versorgen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Eine bundesweite Regelung, einschließlich Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem sollten regelmäßige Kastrationsaktionen für Straßenkatzen initiiert werden, um die Probleme langfristig zu lösen.
Die steigenden Zahlen streunender Katzen sind nicht nur eine Herausforderung für Tierschutzorganisationen, sondern sie erfordern auch ein Umdenken bei Katzenhaltern in Deutschland, um der Überpopulation entgegenzuwirken.