Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Aufregung unter Grundstückseigentümern und Vermietern. Die Eigentümervereinigung „Haus und Grund“ kritisiert die Neureglungen vehement. Christian Rietschel, Vorsitzender von „Haus und Grund Dresden“, bezeichnet die Reform als potenziell verfassungswidrig und als „pure Augenwischerei“.

Die vorgelegten Bodenwerte und Mieten stünden in einem abnormen Verhältnis zur Realität, vor allem in Innenstadtlagen. Rietschel stellte fest, dass hohe Belastungen entstünden, wenn Bauland ohne bestehendes Baurecht berücksichtigt werde. „Haus und Grund“ setzt sich für die Interessen privater Grundstückseigentümer und Vermieter ein, die von der Reform stark betroffen sind.

Kritik an den neuen Feststellungen

Besonders in der Altstadt von Dresden sinkt die Grundsteuer laut Stadtratsdaten signifikant: um 15,9 Prozent in Altstadt 1 und um 6,3 Prozent in Altstadt 2. Rietschel empfiehlt betroffenen Eigentümern, bei Zweifeln an den Grundlagenbescheiden Akteneinsicht zu beantragen und zu verhindern, dass diese bestandskräftig werden. Der Zentralverband hat bereits ein Musterverfahren initiiert.

Solch ein Verfahren wird laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) auch in Nordrhein-Westfalen vor verschiedenen Finanzgerichten verfolgt. Hierbei wird insbesondere gegen die Bewertungsmethoden der neuen Grundsteuerregelungen vorgegangen. Die Klagen, die mehrere Finanzgerichte betreffen, zielen darauf ab, die Feststellung der Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022 überprüfen zu lassen. Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Bewertung als verfassungswidrig erklärte.

Rechtliche Schritte und Einsprüche

Die Finanzämter erhalten täglich zahlreiche Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerwerte. Diese Einsprüche äußern verfassungsrechtliche Zweifel an den geltenden Regelungen. Eigentümer müssen in „Schätzungsfällen“ zunächst eine Feststellungserklärung einreichen, bevor sie im Einspruchsverfahren weiterverhandeln können.

Die neuen Bewertungsverfahren nutzen umfassende Typisierungen, die laut Kritikern die Grenzen der zulässigen Dimensionierung überschreiten. Das Bundesmodell sieht vor, dass eine extrem schematisierende Belastung der Grundsteuerwerte akzeptiert wird, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Eigentümer führen könnte.

In Städten wie Düsseldorf und Köln wurden bereits spezifische Ungereimtheiten in den Grundsteuerwertfeststellungen festgestellt. Dort hat eine kleinere Eigentumswohnung einen höheren Grundsteuerwert als eine größere Wohnung in nahezu gleicher Lage.

Petitionen und rechtliche Unterstützung

Um die Kosten für Gutachten zu decken, hat die Dresdner Vereinigung von „Haus und Grund“ eine Petition ins Leben gerufen, die bislang jedoch wenig Teilnahme verzeichnen konnte. Rietschel betont, dass sich betroffene Eigentümer kostenneutral zur Wehr setzen sollten.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zudem die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschlossen, was die Rechtsprechung in diesem Kontext weiter beleuchten könnte. Währenddessen müssen die Kommunen die Grundsteuer neu feststellen und die Werte erheben, bis die rechtlichen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit endgültig geklärt sind.

Für die Eigentümer könnte es ratsam sein, Einsprüche gegen die neuen Bescheide einzulegen, um sich rechtlich abzusichern und mögliche Erhöhungen der Grundsteuer zu hinterfragen. Weitere Informationen und Hilfestellungen für solche Einsprüche wurden bereitgestellt, um den betroffenen Bürgern Orientierung zu geben.

Zusammenfassend bleibt die Situation um die Grundsteuerreform angespannt, und die sich entwickelnde Rechtsprechung dürfte entscheidend zur Klärung der verfassungsmäßigen Fragestellungen beitragen. Die Unsicherheiten und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen dürften Grundstückseigentümer weiterhin intensiv beschäftigen.

Für detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform und den laufenden rechtlichen Schritten wird auf die Berichte von MDR, Haus und Grund sowie Haufe verwiesen.