Die Bundeswehr soll in Zukunft die Möglichkeit erhalten, bei drohenden Gefahren unbemannte Flugkörper abzuschießen. Ein Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes liegt nun vor, um der Zunahme illegaler Drohnenflüge über kritische Infrastrukturen in Deutschland entgegenzuwirken. Diese Gesetzesänderung wird als notwendig erachtet, um bei der Abwehr erheblicher Gefahren und zur Verhinderung von schweren Unglücksfällen effektiver vorgehen zu können, wie sueddeutsche.de berichtet.

Von der geplanten Regelung sind zentrale Einrichtungen betroffen, die für die Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr und Industrie von Bedeutung sind. Mutmaßliche Täter könnten staatliche Akteure sein, die möglicherweise Sabotage- oder sogar terroristische Ziele verfolgen. In den letzten Monaten häuften sich die Sichtungen über wichtigen militärischen und infrastrukturellen Standorten, wie etwa dem US-Militärflugplatz Ramstein. Im November umflog beispielsweise eine Drohne den britischen Flugzeugträger „Queen Elizabeth“ in Hamburg. Der Handlungsbedarf wird durch die festgestellte Zunahme von Drohnenvorfällen seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine untermauert.

Änderungen im Luftsicherheitsgesetz

Momentan erlaubt das bestehende Luftsicherheitsgesetz der Bundeswehr lediglich den Einsatz milder Mittel zur Drohnenabwehr, wie das Abdrängen oder Landen von Drohnen. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Bundeswehr mit Waffengewalt gegen unbemannte Flugkörper vorgehen darf, lediglich bei akut drohenden katastrophalen Schäden oder Gefahren für Leib und Leben. Zu solchen Bedrohungen zählen beispielsweise drohende Flugzeug- oder Eisenbahnunglücke sowie Anschläge.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius haben bereits am 16. Dezember über die drohnenbedingte Sicherheitslage beraten. Details zur Billigung des Vorhabens sind jedoch noch offen, da der Sprecher des Bundesinnenministeriums sich dazu nicht äußern wollte. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch dem Kabinett zur Abstimmung vorgelegt werden, wie rnd.de berichtet.

Drohnenabwehr und politische Herausforderungen

Die Zunahme der Drohnensichtungen ist nicht nur ein nationales Sicherheitsproblem, sondern wirft auch Fragen zur Unzulänglichkeit der aktuellen Drohnenabwehr in Deutschland auf. Politiker weisen auf die mögliche Überforderung der Polizei hin, die in vielen Fällen keine rechtlichen Erlaubnisse hat, um gegen Drohnen vorzugehen. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen sich oft selbst schützen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Drohnenabwehr fehlen.

In diesem Kontext berichtete stern.de über die Beschaffungsinitiative einiger Bundesländer, die Drohnenabwehrsysteme für ihre Polizeikräfte angeschafft haben. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits erste Schritte unternommen, um die Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken. Gleichzeitig wird auf die Entwicklung militärischer Lösungen hingewiesen, etwa das Projekt „Falke“ an der Bundeswehr-Universität Hamburg, das Systeme zum Abfangen von Drohnen erprobt.

Die Diskussion über die Bewaffnung von Drohnen ist ebenfalls in vollem Gange, angestoßen von Stimmen, die eine engere Zusammenarbeit mit der Ukraine vorschlagen, um von deren Erfahrungen in der Kriegssituation zu profitieren. Dennoch bleibt unklar, ob und wann die Bundesregierung ein umfassendes Konzept zur Sicherung kritischer Infrastrukturen vorlegen wird, zumal ein entsprechendes Gesetz seit über einem Jahr in der Regierung blockiert ist.