Massive Unwetter haben am 9. Januar 2025 zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr zwischen Bamberg und Nürnberg geführt. Laut inFranken sind die Beeinträchtigungen auf der Bahnstrecke zwischen Bamberg und München besonders gravierend. Ein Baum ist ins Gleis gefallen, was die Situation zusätzlich verschärft. Pendler müssen sich auf hohe Verspätungen gefasst machen und kurzfristige Zugausfälle sind ebenfalls möglich.
Die Regional- und S-Bahnlinien sind massiv betroffen, insbesondere die Linie S1, deren Strecke zwischen Bamberg und Strullendorf nur eingleisig befahrbar ist. Das führt dazu, dass Fahrgäste nicht nur mit Verspätungen rechnen müssen, sondern auch die Verbindungen eingeschränkt sind.
Stellwerksstörung und Umleitungen
Darüber hinaus berichtet Bayerischer Rundfunk von einer Stellwerksstörung auf der ICE-Strecke München–Berlin, die auch Auswirkungen auf die Verbindung zwischen Nürnberg und Bamberg hat. Diese Störung besteht seit Freitagmorgen und führt zu weiteren Verspätungen und Zugausfällen. Züge können derzeit nicht in Erlangen und Bamberg halten und werden umgeleitet, was die Fahrgäste mit bis zu 120 Minuten zusätzlicher Fahrzeit konfrontiert. Betroffen sind auch IC-Züge zwischen Karlsruhe und Leipzig, die zwischen Nürnberg und Leipzig entfallen.
Die Mitarbeiter der Bahn arbeiten intensiv an der Behebung der Störung, während die Signalanlagen ebenfalls von der Problematik betroffen sind. An den Ursachen der Störung sind derzeit keine Informationen verfügbar, doch die Situation bleibt angespannt.
Rechte der Fahrgäste bei Verspätungen
Fahrgäste, die unter den aktuellen Störungen leiden, sollten sich bewusst sein, dass sie bei Verspätungen von mehr als einer Stunde Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt sowohl für den Fern- als auch für den Nahverkehr. Laut Verbraucherzentrale haben Reisende mit folgenden Bedingungen Anspruch auf Erstattung:
- 25% des Fahrkartenpreises bei 60 Minuten Verspätung.
- 50% bei 120 Minuten Verspätung.
- Verzicht auf Beförderung und Rückforderung des gesamten Ticketpreises.
- Kostenlose Rückfahrt zum Startpunkt und Erstattung für nicht genutzte Strecke.
Es ist zu beachten, dass seit Juni 2023 eine Neufassung der EU-Verordnung über Fahrgastrechte in Kraft ist. In außergewöhnlichen Umständen, wie bei extremen Wetterbedingungen, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Zu solchen Umständen zählen Bossen und Naturkatastrophen, während normale jahreszeitlich bedingte Witterungsbedingungen nicht in diese Kategorie fallen.
Zusätzlich müssen Bahnunternehmen bei größeren Verspätungen die Weiterreise organisieren oder Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellen. Reisende haben zudem die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und den Ticketpreis für nicht genutzte Strecken zurückzufordern.