Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, hat umfassende Auswirkungen auf Grundstückseigentümer in verschiedenen Kommunen. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere Berechnung der Grundsteuer zu ermöglichen. Die neuen Bescheide werden nun am Finanzamt erstellt und versendet. In Torgau werden die Bescheide nach aktuellem Stand Ende dieser oder Anfang nächster Woche verschickt. Hier steigt die Grundsteuer B von 360 auf 391 Prozent, während die Grundsteuer A konstant bei 250 Prozent bleibt. Die erwarteten Einnahmen belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro, wobei 2,16 Millionen Euro aus der Grundsteuer B stammen werden. Ein wichtiger Hinweis für Steuerpflichtige ist, dass bereits vorhandene SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig bleiben, aber Anpassungen bei Daueraufträgen erforderlich sind.

In Oschatz wurden am 6. Januar 2025 insgesamt 5.367 Grundsteuerbescheide verschickt. Hier wurde die Grundsteuer A von 320 auf 291 Prozent und die Grundsteuer B von 430 auf 417 Prozent gesenkt. Bescheide müssen hier vierteljährlich bezahlt werden, wobei bestehende Daueraufträge ebenfalls angepasst werden müssen. In Belgern-Schildau sind seit dem 7. Januar neue Bescheide auf dem Weg. Die Grundsteuer A liegt hier bei 320 Prozent, während die Grundsteuer B bei 435 Prozent bleibt. In Dommitzsch sind die Bescheide teilweise bereits versandt worden. Die Grundsteuer A steigt dort von 320 auf 330 Prozent, während die Grundsteuer B von 420 auf 450 Prozent erhöht wird.

Details zu weiteren Gemeinden

Auch in Dahlen ist eine Weitergabe der Bescheide in der dritten Kalenderwoche 2025 vorgesehen. In dieser Gemeinde werden rund 2.200 Bescheide verschickt, wobei 800 Veranlagungen noch nicht bearbeitet sind. In Dahlen wurde die Grundsteuer A auf 300 Prozent herabgesetzt, die Grundsteuer B bleibt hingegen bei 420 Prozent. In Mügeln werden ab dem 9. Januar die Bescheide verschickt, die Hebesätze bleiben hier unverändert, sodass die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 voraussichtlich nicht steigen werden.

Beilrode, ebenfalls betroffen von der Reform, hat die Bescheide für die Grundsteuer B am 7. Januar und die für die Grundsteuer A am 8. Januar verschickt. Hier wurde die Grundsteuer B von 420 auf 400 Prozent gesenkt, während die Grundsteuer A von 300 auf 350 Prozent erhöht wurde. In Cavertitz ist der Versand der Bescheide für die Mitte des Monats Januar 2025 geplant; hier wird die Grundsteuer A von 308 auf 313 Prozent angehoben, während die Grundsteuer B von 420 auf 365 Prozent gesenkt wird. Steuerpflichtige in allen betroffenen Städten sind angehalten, ihre Daueraufträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Reform im bundesweiten Kontext

Die Grundsteuerreform hat auch bundesweit Bedeutung. Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Varianten der Reform umgesetzt. Während die meisten der Bundesländer das Bundesmodell nutzen, haben einige eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Ein entscheidender Faktor in der Berechnung der Grundsteuer ist der Hebesatz. Schleswig-Holstein beispielsweise gibt Empfehlungen zur Festlegung dieser Hebesätze. In Hamburg wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B drastisch von 540 auf 975 Prozent erhöht. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, was zur Einleitung dieser Reform führte.

Umfassend betrachtet, betrifft die Grundsteuerreform etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die einer Neubewertung unterzogen werden müssen. Die Transparenz und Fairness der Berechnung stehen im Vordergrund, weshalb in vielen Bundesländern Transparenzregister erstellt wurden, die zur faire Grundsteuer beitragen sollen. Während die Reform bereits aktiv ist, wurden auch erste Klagen gegen das Bundesmodell abgewiesen, jedoch Revisionen zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind unter saechsische.de, haufe.de und roeder.ruhr zu finden.