Im Landkreis Ebersberg sorgt ein erschreckender Rechtsfall für Aufsehen: Ein 77-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Ebersberg wegen des Besitzes von rund 20.000 kinderpornografischen Dateien zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der früher im Kreisjugendamt für Pflegekinder zuständig war, wurde durch das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) angezeigt, nachdem die Polizei Ende 2022 eine umfangreiche Hausdurchsuchung in seiner Wohnung in Kirchseeon durchführte.

Während der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe kein sexuelles Verlangen gehabt, die gefundenen Inhalte umzusetzen. Er versuchte, seine Neigung auf Kindheitserlebnisse zurückzuführen. Er begann nach der Durchsuchung eine Therapie, brach diese jedoch nach wenigen Sitzungen ab. Richter Frank Gellhaus wies in seinem Urteil darauf hin, dass das Sammeln solcher pornografischen Inhalte in keiner Weise vergleichbar sei mit harmlosen Hobbys und bezeichnete die Inhalte als „abscheulichste und verabscheuenswerte“.

Große digitale Sammlungen in Ebersberg

Der Fall des 77-Jährigen ist nicht der einzige Vorfall dieser Art im Landkreis. Ein 61-jähriger Arbeitsloser musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten, nachdem bei ihm eine Sammlung von etwa 1,8 Terabyte an pornografischem Material entdeckt wurde, darunter mehr als 1500 Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Ähnlich wie der Rentner nutzte er ein Peer-to-Peer-Netzwerk, um die Dateien herunterzuladen. Diese beiden Fälle werfen ein beunruhigendes Licht auf das Ausmaß der Problematik in der Region.

Beide Männer schafften es, unbemerkt zu bleiben, bis sie von den Überwachungsbehörden entdeckt wurden. Die Nutzung digitaler Netzwerke zur Verbreitung und zum Austausch solcher Inhalte hat in den letzten Jahren zugenommen, was die Arbeit der Polizei und anderer Institutionen erschwert. Die Ermittlungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, auf solche kriminellen Aktivitäten aufmerksam zu machen.

Unterstützung für Betroffene und Familien

Der Umgang mit derartigen Vorfällen ist für viele Betroffene und deren Angehörige herausfordernd. Laut dem NCMEC gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Familien von ausgebeuteten Kindern. Diese Organisation bietet Krisenintervention und lokale Beratungsangebote an, um den Betroffenen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Das Team HOPE von NCMEC verbindet Familien mit anderen, die ähnliche Krisen erlebt haben, und stärkt somit den Gemeinschaftssinn und die gegenseitige Unterstützung.

Das Gefühl, mit einem expliziten Bild online allein zu sein, kann seelisch sehr belastend sein. Betroffene sind dringend aufgefordert, sich an vertrauenswürdige Erwachsene wie Eltern oder Schulberater zu wenden, um Hilfe zu erhalten. Zudem können sie Selbsthilfeangebote zur Verfügung nutzen, wie die CyberTipline.

Das Urteil gegen den 77-jährigen Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig, und die Ermittlungen zu weiteren Fällen von Kinderpornografie im Landkreis Ebersberg gehen weiter. Diese Vorfälle verdeutlichen die ernsten Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist, und die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor solcher Ausbeutung zu schützen.