In der kalten Jahreszeit bringt Glatteis nicht nur Gefahren für den Straßenverkehr mit sich, sondern hat auch bedeutende Auswirkungen auf Arbeitnehmer. Vor allem in Zeiten, in denen die Temperaturen um den Nullpunkt sinken und Regen oder Schnee zu gefährlichen Bedingungen führen, sind viele Beschäftigte von Verwirrung hinsichtlich ihrer Pflichten betroffen. Laut der Ostsee-Zeitung sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, auch wenn die Witterungslage es erschwert. Bei Verspätungen drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch Lohnkürzungen.
Ein Blick auf die Statistiken zeigt, dass im Jahr 2023 insgesamt 4535 Unfälle mit Personenschäden aufgrund von Schnee oder Eis registriert wurden, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Arbeitnehmer müssen alles Zumutbare tun, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, selbst wenn gewohnte Verkehrsmittel ausfallen und alternative Routen aufgrund von Glatteis gewählt werden müssen.
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz
Im Zusammenhang mit Unfällen auf dem Weg zur Arbeit sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen des eigenen Hauses und gilt für den gesamten Weg zur Arbeit sowie für den Rückweg. Umwege, die aufgrund von Glatteis notwendig sind, fallen in der Regel ebenfalls unter diesen Schutz. Es besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf Homeoffice, wenn die Witterungsbedingungen schwierig sind, und Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig in das Homeoffice wechseln, sofern keine entsprechende Vereinbarung besteht.
Die rechtlichen Grundlagen für den Versicherungsschutz von Beschäftigten im Homeoffice wurden durch Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Sozialgerichts Schwerin gestärkt. So entschied das BSG am 8. Dezember 2021, dass der Weg vom Bett zum Homeoffice als versichert gilt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die auf diesem Weg stürzen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Ein weiteres Urteil vom 13. Dezember 2022 potenziert diese Situation, indem es auch den Rückweg nach einer homeoffice Tätigkeit absichert. Beide Urteile zeigen, dass sowohl Hin- als auch Rückweg in der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt werden und die Handlungstendenz dabei entscheidend ist.
Berufsgenossenschaften und deren Widerstand
Trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es innerhalb der Berufsgenossenschaften (BGen) nach wie vor Widerstand gegen die Anerkennung von Arbeits- und Wegeunfällen im Homeoffice. Es sind daher abzusehen, dass weitere gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema folgen werden. Im Kontext der Homeoffice-Regelungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben Arbeitnehmer gefordert, sich über ihre Ansprüche und Pflichten zu informieren und im Falle von Glatteis oder ähnlichen Herausforderungen proaktiv zu handeln.
Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuelle Witterung sowohl Herausforderungen als auch rechtliche Klärungen mit sich bringt. Für viele Arbeitnehmer ist es entscheidend, über ihre Rechte und Pflichten in solchen Situationen informiert zu sein. Ob im Büro oder im Homeoffice – der Versicherungsschutz bleibt ein zentrales Thema, wie die BGHW darlegt. Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um sicher und rechtlich abgesichert zur Arbeit zu gelangen.
Mit den richtigen Informationen sind Arbeitnehmer gut gerüstet für die Herausforderungen, die Glatteis mit sich bringen kann.