Im Augsburger Schlachthof wurde die Schlachtung von Schweinen eingestellt, nachdem schwerwiegende Tierschutzprobleme festgestellt wurden. Die Stadt Augsburg gab bekannt, dass unzureichende Betäubungsverfahren an den Tieren zu diesem Verbot führten. Felicitas Allmann, Leiterin des Augsburger Veterinäramtes, erklärte, dass es wiederholt zu Fehlbetäubungen von Schlachtschweinen gekommen sei, was aus Sicht der Aufsichtsbehörde inakzeptabel ist. Die Behörde entschied, dass das Tierschutzgesetz nicht eingehalten wurde, was die Anordnung zur Einstellung der Schweineschlachtungen zur Folge hatte.

Bereits im Dezember 2022 hatte der Schlachthof selbst das Aus für die Schweineschlachtung aus wirtschaftlichen Gründen angekündigt. Die Probleme traten insbesondere bei der Elektrobetäubung auf, wo die Handhabung der Betäubungszange als unzureichend erachtet wurde. Trotz mehrerer Schulungen des Betäubungspersonals, von denen ein Mitarbeiter die Sachkunde entzogen bekam und ein Bußgeld erhielt, blieb der eigentliche Erfolg aus.

Behördliche Maßnahmen und Rückmeldung

Die kontrollerhöhenden Maßnahmen, die von der Aufsichtsbehörde angeordnet wurden, führten nicht zu den erhofften Verbesserungen, sodass die Schlachtung von Schweinen jetzt nicht mehr erlaubt ist. Georg Rauch, der Leiter des Schlachthofes, wies darauf hin, dass trotz der Bemühungen zur Verbesserung der Prozesse die Behörde mit den Ergebnissen unzufrieden war. Er betonte jedoch, dass die Betäubungswirkung bei den Schlachtungen stets gewährleistet gewesen sei und die Abläufe zuvor von den Kontrolleuren akzeptiert wurden.

Die Zukunft des Schlachthofs bleibt ungewiss, da nicht klar ist, ob und wie die Abläufe so verändert werden können, dass die Behörde die Wiederaufnahme der Schweineschlachtungen erlaubt. Aktuell kommen rund ein Drittel des Umsatzes des Schlachthofes aus der Schweineproduktion, während der verbleibende Anteil von zwei Dritteln aus der Rinderschlachtung stammt. Diese unterliegt den aktuellen behördlichen Anordnungen jedoch nicht.

Tierschutz im Fokus

Die Problematik im Augsburger Schlachthof spiegelt ein größeres Thema im Bereich Tierschutz wider, das momentan bundesweit diskutiert wird. In einem anderen Fall hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen gegen einen Schlachthof in Elsfleth aufgenommen, nachdem dort Tierquälerei aufgedeckt wurde. Diese Vorfälle stehen im Kontext der strengen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, das die Überwachung von Schlachteinrichtungen regelt und regelmäßige Kontrollen vorsieht, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Gemäß den Bestimmungen sind Betreiber von Schlachteinrichtungen dazu verpflichtet, einen weisungsbefugten Verantwortlichen zu benennen und müssen die mit der Überwachung beauftragten Personen unterstützen. Auch unangekündigte Kontrollen sind Teil des Regelwerks, um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sicherzustellen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können schwerwiegende Folgenhaben, sowohl für die Betriebe als auch für die Tiere.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Schlachthöfe auf die aktuelle Situation reagieren werden und ob Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes tatsächlich umgesetzt werden. Es ist unerlässlich, dass solche Standards eingehalten werden, um das Wohlergehen der Tiere und die Integrität der Branche zu gewährleisten.