Am 25. Dezember 2024 hat der Zoll am Hamburger Flughafen einen außergewöhnlichen Fall von Schokoladenschmuggel aufgedeckt. Eine 33-jährige Reisende aus Istanbul hatte in drei Koffern insgesamt 90 Kilogramm Dubai-Schokolade verstaut, was zu einer Beschlagnahmung führte. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen dar, da die Menge auf ein gewerblicher Verkauf hindeutet. Die Schokolade hat einen geschätzten Wert von etwa 2100 Euro und wurde aus Verbraucherschutzgründen in Verwahrung genommen, da die Packungen keine Angaben zu Inhaltsstoffen und Allergenen enthielten, was sie „nicht einfuhrfähig“ machte.

Die Reisende erklärte, die Schokolade in Istanbul für 4,60 Euro pro Stück gekauft zu haben, während sie in Deutschland für durchschnittlich 25 Euro pro Tafel verkauft wird. Besonders gefragt ist die Dubai-Schokolade, die mit Pistaziencreme und Engelshaar gefüllt ist. Ein Trend, der durch soziale Medien angeheizt wurde, führte Ende des vergangenen Jahres zu langen Schlangen vor Geschäften, als die Schokolade offiziell eingeführt wurde. Dieser Hype scheint nun auch illegale Einfuhren nach Deutschland zu begünstigen.

Weitere Schmuggelaktionen

Ähnliche Schmuggelaktivitäten wurden auch an anderen deutschen Grenzen registriert. Am 4. November 2024 stoppte der Zoll einen 31-jährigen Mann, der mit einem Lieferwagen rund 45 Kilogramm Dubai-Schokolade aus der Schweiz nach Deutschland einführen wollte. Diese Kontrolle fand an einer Kontrollstelle nahe der deutsch-schweizerischen Grenze statt. Der Fahrer gab an, nach Dortmund zu fahren, um die Ware auszuliefern, konnte aber keine Nachweise über die zollrechtliche Abfertigung vorlegen.

In diesem Fall wurden Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro nacherhoben, und ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Mann konnte seine Reise erst nach Zahlung der Steuern fortsetzen. Dies zeigt, dass die Zollbehörden nicht nur in Hamburg, sondern auch an anderen Stellen aktiv gegen illegale Schokoladenimporte vorgehen.

Regelungen für die Einfuhr von Lebensmitteln

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind klar und beinhalten strenge Anforderungen an Deklarationen und Inhaltsstoffe. Vor dem Import müssen Reisende sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind und die Produkte den deutschen Lebensmittelstandards entsprechen. Das Zollportal gibt hierzu detaillierte Informationen.

Die letzten Vorfälle verdeutlichen nicht nur die Beliebtheit der Dubai-Schokolade, sondern auch die strengen Kontrollen, die der Zoll durchführt, um sowohl steuerliche Regelungen durchzusetzen als auch den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auftretende Schmuggelversuche werden nach wie vor rigoros verfolgt und geahndet.

Für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln und die geltenden Vorschriften verweisen wir auf die offizielle Zoll-Seite.