Im Landkreis Kusel sind seit Mai zwei elektrische Müllfahrzeuge der Firma Preis im Einsatz. Geschäftsführer Michael Preis zeigt sich mit der Technik zufrieden, steht jedoch vor der Herausforderung, weitere E-Laster aufgrund der hohen Anschaffungskosten in die Flotte zu integrieren. Die beiden Fahrzeuge, jeweils von Mercedes und Volvo, wiegen durch die großen Batterien etwa zwei Tonnen mehr als ihre Diesel-Gegenspieler. Während die Reichweite für typische Tagestouren meist ausreichend ist, könnte es im Winter problematisch werden, da die Heizung ebenfalls über die Batterie läuft.
Um den Komfort der Fahrer zu gewährleisten, werden die Fahrerkabinen bei Minusgraden während des Ladevorgangs beheizt. Die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge war eine zentrale Vorgabe in der Ausschreibung der Müllabfuhr, die sich nach dem „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ (SaubFahrzeugBeschG) richtet. Dieses Gesetz ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1161, die verbindliche Quoten für die Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen festlegt. Öffentliche Auftraggeber müssen bis Ende des Jahres 2026 mindestens zehn Prozent ihrer schweren Nutzfahrzeuge mit emissionsarmen oder alternativen Antrieben ausstatten, was seit dem 2. August 2021 für neue Beschaffungen gilt.
Herausforderungen und Lösungen in der Elektromobilität
Die beiden E-Müllfahrzeuge verfügen über identische Ladevolumen wie Diesel-Modelle, dürfen jedoch eine Tonne mehr Gewicht transportieren. Fahrer berichten von einer angenehmeren Fahrweise, da die E-Fahrzeuge leiser sind und keine Abgase ausstoßen. Die Anschaffungskosten der beiden E-Lkw belaufen sich auf über eine halbe Million Euro, was etwa dreimal so viel ist wie bei vergleichbaren Diesel-Modellen. Dank staatlicher Förderungen konnte die Anschaffung jedoch realisiert werden; ohne diese wäre sie wirtschaftlich nicht tragbar. Die Fahrzeuge werden über Nacht aufgeladen, wobei der Ladevorgang rund sechs Stunden dauert.
Das Unternehmen hat zudem Photovoltaikanlagen auf seinem Betriebshof in Konken installiert und plant, im Januar größere Akkus zu integrieren, um die E-Fahrzeuge von März bis Oktober autark betreiben zu können. Diese Maßnahmen sind Teil eines größeren Trends zur Förderung umweltfreundlicherer Antriebe im öffentlichen Sektor und den damit verbundenen Regelungen. Insbesondere öffentliche Auftraggeber sind gefordert, die definierten Quoten der sauberen Fahrzeuge in der Beschaffung einzuhalten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ist darauf ausgelegt, die Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche für saubere Fahrzeuge zu stärken. Öffentliche Auftraggeber, darunter Kommunen, staatliche Behörden sowie privatrechtliche Unternehmen in der Energieversorgung und dem Verkehr, sind für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Ausnahmen gelten nur für spezifische Fahrzeugtypen wie solche, die für die öffentliche Sicherheit oder Baustellen eingesetzt werden.
Des Weiteren ist es wichtig, dass die Dokumentationspflichten der Auftraggeber eine genaue Angabe der Zahl und Klassifizierung aller beschafften Fahrzeuge sicherstellen müssen. Das Gesetz stellt auch sicher, dass die Ziele über den gesamten Referenzzeitraum erfüllt werden müssen und nicht für jede einzelne Beschaffung gelten.