Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat am 7. Januar 2025 den Haushaltsplan für das kommende Jahr einstimmig verabschiedet. Die Ratsmitglieder haben somit die finanziellen Weichen für die Verwaltung und die Bürger der Gemeinde gestellt. Silke Brunck, die Beigeordnete der Verwaltung, bestätigte, dass der Haushaltsausgleich gegeben sei, obwohl der Ergebnishaushalt mit einem Defizit von 808.000 Euro schließt.
Die Gesamteinnahmen für 2025 betragen rund 6,794 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen, die für die Umsetzung der kommunalen Aufgaben und Projekte notwendig sind. Wie aus dem Ergebnishaushalt hervorgeht, sind die finanziellen Rahmenbedingungen herausfordernd, sodass eine sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich sind.
Wichtigkeit des kommunalen Haushalts
Der kommunale Haushalt erfüllt eine zentrale Rolle im Finanzmanagement einer Gemeinde. Er umfasst die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, die für jedes Haushaltsjahr gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) erlassen werden müssen. Die Verabschiedung obliegt dem zuständigen Rat, sei es der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Der Haushaltsplan muss systematisch gegliedert sein und bietet somit eine klare Übersicht über die voraussichtlichen Erträge, Aufwendungen und Zahlungsvorgänge der Gemeinde.
Besonders die Bindungswirkung des Haushalts gegenüber der Verwaltung und den Bürgern ist wichtig. Der Plan legt nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen fest, sondern stellt auch sicher, dass die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung sichert. Diese Pflicht wurde seit 2023 in der Gemeindeordnung verankert und erfordert regelmäßige Dokumentationen, die der Aufsichtsbehörde vorzulegen sind.
Finanzielle Herausforderungen und Vorgaben
Die Herausforderungen im kommunalen Finanzbereich werden durch die Einführung der „Schuldenbremse“ in Bund und Ländern verstärkt. In Rheinland-Pfalz ist diese durch Artikel 117 der Verfassung geregelt. Demnach dürfen Investitionsvorhaben nur dann begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Auch der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, was seit einer Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 2023 erforderlich ist.
Die Ergebnisse der Haushaltsverabschiedung in Enkenbach-Alsenborn zeigen, dass trotz der finanziellen Defizite eine solide und verantwortungsbewusste Haushaltsführung angestrebt wird. Dieser Plan ist nicht nur eine Bilanz der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde, sondern auch eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung und die Umsetzung kommunaler Projekte.