Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat im Jahr 2024 mehrere bedeutende Entscheidungen getroffen, die sowohl das Thema staatliches Doping in der ehemaligen DDR als auch Fragen zu Versammlungsfreiheit und umweltrechtlichen Belangen betreffen. In einem der aufsehenerregendsten Urteile stellte das Gericht fest, dass der staatlich angeordnete Dopingprozess in der DDR nicht als politische Verfolgung eingestuft werden kann.
Die Entscheidung basiert auf einer Klage einer ehemaligen Kanufahrerin, die von 1968 bis 1973 unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen litt, die sie dem Doping zuschrieb. Das BVerwG wies jedoch ihre Rückkehr zur Rehabilitierung zurück, da die Dopingmaßnahmen nicht als politische Willkürakte eingestuft wurden. Diese Klage wurde im Staatsplenarthema 14.25, das ab 1974 in der DDR zum Agenda stand, entscheidend von der Rechtssprechung abgelehnt, da das Gericht in seiner Urteilsbegründung feststellte, dass die heimliche Abgabe von Dopingmitteln zwar gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstieß, jedoch nicht der politischen Verfolgung diente. Dies zeigt die Komplexität und die Herausforderungen, mit denen ehemalige Sportler konfrontiert sind, die nach der Wende mit gesundheitlichen Folgen des staatlichen Dopingprogramms kämpfen müssen. Die Klage war unter dem Az. 8 C 6.23 verhandelt worden und endete im März 2024. Spätere Entschädigungsgesetze gewähren zwar Hilfe, aber keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung.
Weiterführende rechtliche Entscheidungen
Das BVerwG beschäftigen jedoch auch andere rechtliche Aspekte. Im April 2024 wurde eine Klage von Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ostsee-Anbindungs-Leitung abgelehnt. Diese Gaspipeline soll einen LNG-Terminal am Hafen von Mukran mit dem Gasfernleitungsnetz in Lubmin verbinden. Das Gericht stellte fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz nicht notwendig sei.
Ein weiteres bemerkenswertes Urteil fällte das BVerwG im Juni 2024, als es entschied, dass Anwohner gegen das Gehwegparken vorgehen können. Diese Entscheidung wurde aufgrund von Klagen von fünf Eigentümern in Bremen getroffen, die sich über unrechtmäßiges Parken auf Gehwegen beschwerten (Az. 3 C 5.23).
Verbotsaussetzung des Compact-Magazins
Im August 2024 entschied das Gericht ebenfalls, dass das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins vorläufig aufgehoben wird. Die Ministerin für Inneres und Heimat, Nancy Faeser, hatte das Verbot erlassen, da Compact als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene angesehen wird. Das BVerwG setzte die sofortige Vollziehung des Verbots aus und betonte, dass das Interesse an der Aussetzung des Verbots überwiegt. Es äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme und verwies auf alternative Möglichkeiten wie presse- und medienrechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote. Die Entscheidung stellt jedoch eine drastische Wendung im Umgang mit rechtsextremistischen Inhalten dar, und eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird noch erwartet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Urteile des BVerwG im Jahr 2024 auf verschiedene gesellschaftliche und rechtliche Themen eingehen. Während das Urteil zum staatlichen Doping in der DDR die Verantwortung des Staates gegenüber ehemaligen Sportlern beleuchtet, zeigt die Entscheidung zur Gehwegparkproblematik das zunehmende Interesse der Gerichte an Bürgerrechten. Die Aussetzung des Verbots des Compact-Magazins erinnert daran, dass Fragen zur Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland weiterhin von großer Bedeutung sind.
Weitere Details zu den entscheidenden Urteilen finden Sie auf den Websites von lvz.de, lto.de und lto.de.