Am 5. Januar 2025 wurde ein Vorfall im Berchtesgadener Land zu einem Anlass, der vor den Gefahren von zugefrorenen Gewässern warnt. Eine 13-jährige Schülerin brach beim Spielen mit zwei Freunden auf einer Eisfläche ein und geriet in ernsthafte Lebensgefahr. Der Vorfall ereignete sich etwa 20 Meter vom Ufer eines zugefrorenen Sees in der Nähe von Freilassing. Spaziergänger in der Nähe riefen dem Mädchen zu, um sie zu ermutigen, sich selbst zurück auf die Eisfläche zu ziehen und an das Ufer zu krabbeln. Ein Mann kam ihr schließlich zur Hilfe und unterstützte sie, das letzte Stück bis ans Ufer zu überwinden. Glücklicherweise blieb das Mädchen frierend, aber unverletzt.
Dieses Ereignis ist nicht isoliert. Im selben Zeitraum warnen Wasserwacht und Polizei eindringlich vor den Gefahren des Betretens von zugefrorenen Gewässern, speziell solchen, die nicht offiziell freigegeben sind. In München mussten die Behörden kürzlich den Nymphenburger Kanal räumen, da sich trotz deutlich sichtbarer Warnschilder mehrere Hundert Menschen auf dem zugefrorenen Wasser aufhielten. Ähnliche Vorfälle wurden ebenfalls aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen gemeldet, wo ein 86-jähriger Mann und sein Sohn beim Eishockeyspielen auf dem Barmsee in das Eis einbrachen.
Erhöhte Gefahr bei Eisunfällen
Die Erlebnisse der Betroffenen verdeutlichen die extremen Gefahren, die von unberechenbaren Eisflächen ausgehen. Wie die Wasserwacht Bayern warnte, besteht insbesondere bei Eisunfällen die Gefahr eines Kälteschocks, der innerhalb weniger Minuten zum Ertrinken führen kann. Diese Warnung richtet sich besonders an Freizeitleister und Kinder, die häufig von solchen Unfällen betroffen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder frühzeitig über die Gefahren des Eises aufgeklärt werden sollten, um das Risiko zu minimieren.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft hebt hervor, dass Seen und Teiche oft betreten werden, ohne die Eisdicke ausreichend zu beachten. Eishockey, Schlittschuhlaufen und Eisstockschießen werden immer populärer, was die Wahrscheinlichkeit von Eiseinbrüchen erhöht. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich an allgemeine Verhaltensregeln zu halten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Tipps zur Selbstrettung
Bei einem Eisunfall ist schnelles Handeln angesagt. Eine Selbstrettung aus dem Wasser muss zügig erfolgen, da die Kälte die Beweglichkeit stark einschränkt. Bei knisterndem Eis sollte man flach hinlegen, um das Körpergewicht zu verteilen, und sich in Bauchlage vorsichtig zum Ufer bewegen. Mit ausgebreiteten Armen kann man versuchen, das Gleichgewicht zu halten und sich fortzubewegen, entweder vorwärts oder rückwärts zum Ufer. Ist das Eis gebrochen, könnte es sinnvoll sein, sich abermals auf die Fläche zu rollen und weiterzumühen, um ans sichere Ufer zu gelangen.
Angesichts dieser Ereignisse und der Warnungen ist es unerlässlich, die Gefahren des Betretens von zugefrorenen Gewässern ernst zu nehmen. Lokale Behörden und Organisationen betonen, dass es aktuell in Bayern keine offiziell freigegebenen Gewässer gibt, was für Touristen und Einheimische eine potenzielle Lebensgefahr darstellen kann.
Das Bayerische Rote Kreuz erneuert seinen Appell: Das Betreten von Eisflächen kann fatale Konsequenzen haben. Es liegt an jedem Einzelnen, verantwortungsbewusst zu handeln und solche Risiken zu meiden.