Am 1. Januar 2025 wurde ein 34-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke in einem Fernbus aus Frankreich kontrolliert. Der Mann wies sich mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte aus, die sich bei näherer Überprüfung als vollständige Fälschung erwies. Zudem konnte er keine weiteren gültigen Dokumente vorweisen, die seine Einreise und seinen Aufenthalt in Deutschland legalisiert hätten, wie news.de berichtete.
In der Folge gab die Staatsanwaltschaft Offenburg bekannt, dass ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg beantragt wurde. Am 2. Januar 2025 wurde der Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise und des Erschleichens falscher amtlicher Ausweise verurteilt. Die Geldstrafe wurde auf 50 Tagessätze zu je 10 Euro festgesetzt. Neben der Geldstrafe wurde der Mann nach Frankreich zurückgewiesen und erhielt ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland, wie auch freenet.de berichtete.
Hintergrund des Verfahrens
Das beschleunigte Verfahren, in dem der Mann verurteilt wurde, ist in den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und kommt häufig zur Anwendung, wenn die Sachlage klar ist und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Im Ortenaukreis wurden im Jahr 2022 insgesamt 3021 Straftaten der Kategorie unerlaubte Einreise und Aufenthalt erfasst, wobei die Aufklärungsquote über 99% betrug. Diese Statistiken zeigen zudem, dass 5% der Fälle versuchte Straftaten waren und unter den Tatverdächtigen 389 Frauen und 2577 Männer waren.
Die Altersverteilung der Tatverdächtigen zeigt, dass die meisten unter 21 Jahren alt waren (922), gefolgt von der Altersgruppe 21 bis 25 (475) und der Gruppe 25 bis 30 (606). In Bezug auf den Vorjahr 2021 gab es im Ortenaukreis 2753 Fälle unerlaubter Einreise und Aufenthalt, mit einer vollständigen Aufklärungsquote von 100%.