Das Verwaltungsgericht Göttingen hat kürzlich die Klage eines 24-Jährigen abgelehnt, der seinen Nachnamen ändern wollte, um den Nachnamen seines Vaters anzunehmen. Der Mann begründete seinen Antrag mit einem schwierigen Verhältnis zu seiner Mutter und dem Umstand, dass er seit 2013 bei seinem Vater lebt. Die Stadt Göttingen hatte den Antrag abgelehnt, da kein wichtiger Grund für die Namensänderung vorlag, wie NDR berichtete.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Stadtverwaltung. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der fehlende Kontakt zur Mutter und die mangelnde Identifikation mit ihrem Nachnamen nicht ausreichen, um eine Namensänderung zu rechtfertigen. Eine mögliche Begründung könnte eine erhebliche seelische Belastung sein, die jedoch nicht erkennbar war. Zudem hatte der 24-Jährige in seinem Antrag keine seelische Belastung erwähnt. Auch eine Stellungnahme einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie lieferte keinen ausreichenden Beleg für eine seelische Belastung.
Weitere rechtliche Aspekte
Im Gegensatz dazu wurde in einem anderen Verfahren, wie OpenJur berichtete, eine Klage als zulässig und begründet erklärt. Hier hatte die Klägerin Anspruch auf eine Änderung ihres Vornamens. Der Bescheid der Beklagten wurde als rechtswidrig eingestuft. In diesem Fall war der wichtige Grund für die Namensänderung eine seelische Belastung durch Hänseleien aufgrund des Namens. Die Eltern der Klägerin führten Vorfälle von Hänseleien als Gründe an, die auf den Namen zurückzuführen waren, und wiesen auf die Befürchtung hin, dass diese Hänseleien mit zunehmendem Alter zunehmen könnten.