Am Silvestertag kam es in Bayern zu tragischen Vorfällen, bei denen zwei Menschen ihr Leben verloren. In Vohenstrauß brach ein Feuer in einem Wohnhaus aus, dessen Ursache bislang unbekannt ist. Das Feuer entzündete sich im Bereich eines Holzofens in der Küche. Bei dem Vorfall starb ein 80-jähriger Mann an seinen tödlichen Verletzungen. Glücklicherweise befanden sich keine weiteren Personen im Haus. Die Kriminalpolizei Weiden hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen, wie inFranken berichtete.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Kissing im Landkreis Aichach-Friedberg. Dort kam ein 70-jähriger Mann ums Leben, als er versuchte, sein brennendes Carport zu löschen. Es wird vermutet, dass das Feuer durch Feuerwerk verursacht wurde. Der Mann erlitt während seines Löschversuchs einen Kreislaufzusammenbruch und starb noch vor Ort. Die Feuerwehr war zur Stelle, um den Brand zu löschen.
Zusammenhang mit illegalen Feuerwerkskörpern
Illegale Feuerwerkskörper sind oft ein Thema zu Silvester und ihre Nutzung kann schwerwiegende Folgen haben. Der Umgang mit solchen Feuerwerkskörpern ist gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) strafrechtlich streng reglementiert. Diese nicht zugelassenen Feuerwerkskörper werden häufig aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, bezogen. Bereits die Bestellung im Ausland, selbst über das Internet, ist eine strafbare Einfuhr. Die Konsequenzen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen. In besonders schweren Fällen, wie der Gefährdung von Menschen, kann das Strafmaß sogar höher ausfallen. Der bloße Besitz von illegalen Feuerwerkskörpern ist ebenfalls strafbar, unabhängig davon, ob sie genutzt werden oder nicht. Wer mit solchen Produkten umgeht, setzt sich nicht nur rechtlichen Risiken aus, sondern auch erheblichen Sicherheitsrisiken, da diese Feuerwerkskörper unkontrolliert explodieren können, was zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führt. Versicherungen decken in der Regel keine Schäden, die durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern entstehen, wie anwalt.de ausführlich beschreibt. Daher wird empfohlen, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden und sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.