Am 1. Januar 2025 berichten mehrere Medien über die jüngsten Entwicklungen im Schengen-Raum und die Auswirkungen auf die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Grenze zwischen Bulgarien und Griechenland sowie die Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien sind nun geöffnet. Rumänien kontrolliert nicht mehr an der Grenze zum Schengen-Land Ungarn, während Bulgarien die Grenzkontrollen zur Schengen-Grenze nach Griechenland eingestellt hat.

Die Öffnung der Grenzen hat vor allem für Lastwagenfahrer positive Auswirkungen, die nun erheblich weniger Zeit bei Grenzkontrollen verbringen müssen. Zuvor mussten diese oft mehrere Stunden warten, in einigen Fällen sogar einen ganzen Tag. Laut Experten können lange Wartezeiten jedoch negative Folgen für die Wirtschaft der betroffenen Länder haben.

Grenzkontrollen im Schengen-Raum

Rumänien und Bulgarien sind seit 18 Jahren Mitglieder der Europäischen Union, wobei die meisten EU-Länder auch im Schengen-Raum vertreten sind. Insgesamt gehören 29 Länder zum Schengen-Raum, darunter auch Deutschland. Allerdings sieht sich Deutschland derzeit vermehrten Grenzkontrollen gegenüber, die nach einem Anstieg versuchter illegaler Einreisen eingeführt wurden.

Wie axa-schengen.com berichtet, ist der Schengen-Raum das größte Gebiet ohne Grenzkontrollen weltweit. Der Schengen-Grenzkodex erlaubt temporäre Kontrollen unter bestimmten Umständen, etwa in Krisensituationen oder zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einführung solcher Kontrollen vier Wochen im Voraus angekündigt werden muss und dass Außengrenzen zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten ständig überwacht werden.

Aktuell finden temporäre Grenzkontrollen in mehreren Ländern statt, darunter Deutschland, wo die Kontrollen seit dem 16. September 2024 bis zum 15. März 2025 bestehen. Auch andere Länder wie Dänemark, Frankreich und Italien haben zeitlich befristete Grenzkontrollen etabliert, die auf Sicherheitsrisiken und andere Bedrohungen reagieren.

Die Grenzkontrollen können zwischen maximal sechs Monaten und einer Verlängerung um bis zu zwei Jahre bestehen. In bestimmten Fällen sind die Kontrollen auch stichprobenartig, wobei Reisende verpflichtet sind, gültige Ausweisdokumente an den Grenzen vorzulegen.

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