Am 29. Dezember 2024 wurde ein grauer Mercedes A-Klasse im Straßengraben an der B3, Fahrtrichtung Hannover, hinter dem Ortsausgang Dehnsen entdeckt. Dies berichtete Bild. Ein Verkehrsteilnehmer meldete das Fahrzeug und gab an, zuvor zwei Jugendliche in Dehnsen zu Fuß gesehen zu haben.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten fest, dass das Auto in Richtung Hannover unterwegs gewesen war, als der Fahrer die Kontrolle verlor und rückwärts in den Straßengraben rutschte. Obwohl kein Schaden am Fahrzeug entstand, konnte sich der Mercedes aufgrund der aufgesetzten Fahrzeugschweller nicht selbst befreien. Die angebrachten Kennzeichen stammten aus dem Schwalm-Eder-Kreis und waren über Weihnachten im Raum Kassel gestohlen worden. Zudem war das Fahrzeug seit Mai 2024 abgemeldet. Nach einer umfassenden Spurensicherung wurde das Auto abgeschleppt.
Jugendliche ohne Führerschein
Die Polizei traf in Dehnsen auf zwei 17-Jährige aus Kassel, die keinen Führerschein vorweisen konnten. Es besteht der Verdacht, dass einer der Jugendlichen das Fahrzeug gefahren hat, beide bestreiten jedoch die Tat. Gegen die Jugendlichen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichendiebstahl, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Eigentumsverhältnisse des Pkw sind noch unklar und Teil der laufenden Ermittlungen.
Zeugen, die den Mercedes fahrend gesehen haben oder Hinweise zum Fahrer geben können, sind aufgerufen, sich bei der Polizei Alfeld unter der Telefonnummer 05181/8073-0 zu melden. Auch Verkehrsteilnehmer, die durch das Rutschen in den Straßengraben gefährdet wurden, sollen sich melden.
In Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen für junge Verkehrsteilnehmer stellt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle fest, dass Jugendliche und Heranwachsende häufig Berührungen mit dem Verkehrsstrafrecht haben. Bei nicht erfolgter Einstellung des Verfahrens können relevante Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot zur Anwendung kommen, wie Unfallrechtler Stuttgart berichtet. Das Strafgesetzbuch gilt für Jugendliche nur, wenn das Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt. Gemäß § 7 JGG kann die Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel zur Besserung und Sicherung angeordnet werden, was die Diskussion darüber anheizt, wie erzieherische Erwägungen in diesem Kontext zu berücksichtigen sind.