Am 31. Dezember 2024 wird in Schleswig-Holstein mit stürmischem Wetter und Sturmböen von bis zu 90 km/h gerechnet. Die Wetterlage hat dazu geführt, dass der Landesfeuerwehrverband empfiehlt, auf Raketen zu verzichten, um Verletzungen und Brände zu vermeiden. In diesem Jahr wurden mehrere offizielle Feuerwerke aufgrund der Witterungsbedingungen abgesagt, darunter die Feuerwerke in Helgoland an den Landungsbrücken und die nachhaltige Pyroshow in St. Peter-Ording.

Auch in Wenningstedt auf Sylt fiel die multimediale Lasershow aus, und in Büsum wurden sowohl die NDR 1 Open Air Silvesterparty als auch das Neujahrsbaden abgesagt. Das Meerzeit Büsum Wellenbad & Spa öffnet jedoch kostenfrei von 11:30 bis 15:00 Uhr. Trotz der Absagen sind einige Feuerwerke nach aktuellem Stand geplant: In Großenbrode findet ein Höhenfeuerwerk um 24 Uhr auf der Seebrücke statt, Heiligenhafen veranstaltet um 18 Uhr ein Kinderfeuerwerk und um Mitternacht ein großes Feuerwerk über dem Binnensee. Auch Timmendorfer Strand und Lübeck-Travemünde haben Feuerwerke angekündigt.

Regelungen und Empfehlungen zum Feuerwerk

Ein Feuerwerksverbot gilt in bestimmten Bereichen aus Umwelt- und Tierschutzgründen, insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten, Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden. Darüber hinaus haben einige Städte, wie Elmshorn und Bargteheide, zusätzliche Verbotszonen eingerichtet. Ein komplettes Verbot besteht auf den Inseln Sylt und Amrum sowie in St. Peter-Ording. Tierärzte raten zu Schutzmaßnahmen für Haustiere während des Feuerwerks, wie die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten und das Abspielen von Musik.

Wie ndr.de berichtete, hat der Verkauf von Feuerwerk bereits begonnen, und der Verband der pyrotechnischen Industrie erwartet auch in diesem Jahr einen Rekordumsatz. Feuerwerke dürfen offiziell nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Das Zünden außerhalb dieser Zeit ist nur mit einer Sondergenehmigung des Ordnungsamtes erlaubt. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Volljährige Personen und Jugendliche ab 14 Jahren (unter Aufsicht) dürfen Feuerwerkskörper zünden, wobei die Regelungen je nach Stadt variieren.

Ein bundesweites Verbot für das Zünden von Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kindergärten besteht ebenfalls. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet in der Regel vom 29. bis 31. Dezember statt, in diesem Jahr bereits ab dem 28. Dezember. Alte Feuerwerkskörper sollten aufgrund von Feuchtigkeit nicht gezündet werden, und das Bundesamt empfiehlt deren ordnungsgemäße Entsorgung. Informationen zu den regulierten Sicherheitsmaßnahmen finden sich auch in einer aktuellen Meldung von zdf.de.

Quellen

Referenz 1
www.ndr.de
Referenz 2
www.zdf.de
Quellen gesamt
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