Am 31. Dezember 2024 kündigt die osthessische Polizei für die bevorstehende Silvesternacht eine verstärkte Präsenz und erhöhte Kontrollintensität an. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf stark frequentierte Orte, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Innenminister Roman Poseck (CDU) betont, dass es zwar keine konkreten Gefahrenhinweise für die Feierlichkeiten gibt, jedoch eine hohe abstrakte Gefahr besteht. Um einen friedlichen Umgang miteinander zu fördern, plant die Polizei offene Maßnahmen zum Schutz der Bürger.
Die Verkehrskontrollen werden in der Silvesternacht verstärkt, um alkohol- oder drogenbedingte Fahrten zu verhindern. Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger warnt vor den Gefahren von Feuerwerk, besonders in Kombination mit Alkohol. Im vergangenen Jahr, während der Neujahrsnacht 2023, wurden 9.677 feuerwerkstypische Verletzungen registriert, wobei 92% der Betroffenen männlich waren. Umrisiken zu minimieren, empfiehlt Kauffunger, nur Feuerwerkskörper mit Registriernummer und CE-Zeichen zu kaufen.
Richtlinien für den Umgang mit Feuerwerk
Die Polizei weist darauf hin, dass bei Unfällen oder Bränden der Notruf 112 zu wählen ist. Außerdem gibt es einige Tipps für ein sicheres Feuerwerk:
- Auf die Umgebung achten.
- Feuerwerkskörper nicht unachtsam wegwerfen.
- Raketen nicht aus der Hand starten.
- Sicherheitsabstand einhalten.
- Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist verboten.
Das Regierungspräsidium Kassel warnt zudem vor der Herstellung von selbstgemachtem Feuerwerk, das nicht nur lebensgefährlich, sondern auch strafbar ist. In Deutschland dürfen nur konformitätsbewertete Feuerwerkskörper verwendet werden, die mit Registrierungsnummer und CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Diese Feuerwerkskörper werden in die Kategorien F1 (z.B. Knallerbsen) und F2 (z.B. Raketen) unterteilt. F1-Artikel dürfen nicht an Personen unter 12 Jahren verkauft werden, während F2-Feuerwerk nur an Erwachsene mit einem Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern abgegeben werden darf.
In einigen deutschen Städten ist privates Feuerwerk an Silvester untersagt, und es gibt bundesweit bestimmte Verbotszonen. Laut tagesschau.de ist das Böllern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt; an anderen Tagen ist dies nur mit Sondergenehmigung gestattet. Verstöße gegen das Böllerverbot können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Beim Kauf von Feuerwerk ist immer auf die Qualität zu achten, erkennbar an der Registriernummer.
Das Sprengstoffgesetz erlaubt nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2. Einige F2-Feuerwerkskörper dürfen nur von qualifizierten Personen mit Befähigungsschein gezündet werden. Illegale Feuerwerkskörper sind nicht nur strafbar, sondern können auch zu schweren Verletzungen führen, weshalb das Thema Sicherheit ernst genommen werden sollte. Der Deutsche Tierschutzbund hebt zusätzlich hervor, dass Feuerwerk auch für Tiere Stress verursacht. Haustiere sollten an Silvester sicher untergebracht werden, um sie vor dem Lärm zu schützen.