In der Region Neubrandenburg haben Bundespolizisten am 30. Dezember 2024 Kontrollen an der Grenze zu Polen durchgeführt. Zwischen Ahlbeck und Pomellen wurden dabei 15 Personen festgestellt, die im Besitz von nicht zugelassener Pyrotechnik waren. Bei den Kontrollen kamen ausschließlich erlaubnispflichtige Böller und Feuerwerksbatterien zum Vorschein.

Die Beamten beschlagnahmten insgesamt eine Netto-Explosiv-Masse von neun Kilogramm. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden Strafanzeigen erstattet, unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, wie NDR berichtete.

Rechtslage bezüglich illegalem Feuerwerk

In Deutschland variieren die Bußgeldkataloge für Feuerwerk und Sprengstoff je nach Bundesland. Für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 2 ohne Genehmigung außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember bis 1. Januar) kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die Verwendung, der Betrieb oder die Herstellung eines nicht zertifizierten Knallers, auch als „Polen-Böller“ bekannt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wie bussgeldkatalog.org erläuterte.

Die Regulierungen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) regeln den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wobei bei Nichteinhaltung Geldbußen von bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen. Zudem müssen Feuerwerke außerhalb von Silvester genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um ungefährliches Tischfeuerwerk.