Die Stadt Dortmund zieht gemeinsam mit sieben weiteren Großstädten in Nordrhein-Westfalen vor den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster. Dabei geht es um die Geldzuweisungen des Landes für das Jahr 2024, die durch das „Gemeinde-Finanzierungsgesetz“ geregelt werden. Diese acht NRW-Großstädte haben Klage gegen das Gesetz erhoben, da sie sich durch bestimmte Vorgaben im Gesetz benachteiligt fühlen.

Die betroffenen Städte, zu denen auch Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn, Bottrop, Solingen und Wuppertal gehören, argumentieren, dass das Gesetz gegen ihr Recht auf Selbstverwaltung verstößt. Insbesondere kritisieren die Kläger die unterschiedliche Bewertung der Steuerkraft im Haushaltsgesetz im Vergleich zu kleineren Städten und Gemeinden, die Kreisen zugeordnet sind. Die Städte hatten bereits für die Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2022 und 2023 Beschwerden eingereicht, die nach wie vor anhängig sind. Die Urteile zu diesen vorherigen Klagen stehen noch aus. Der Zeitpunkt der mündlichen Beratung durch die Verfassungsrichter ist ebenfalls noch nicht festgelegt, wie ksta.de berichtete.

Ausgangslage der Klage

Die Klage von Dortmund und den anderen Städten zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Finanzierungszuteilungen neu zu bewerten. Laut den Städten führe das gegenwärtige Gemeindefinanzierungsgesetz zu einer Ungleichbehandlung und benachteilige somit die Großstädte in ihrer Selbstverwaltung. Daten aus den bisherigen Klagen belegen, dass die Großstädte sich bereits im Vorfeld gegen die erwähnten Regelungen stark gemacht haben, um eine gerechtere Verteilung der Mittel zu erreichen. Insbesondere die Fragen zur Steuerkraft und den unterschiedlichen Bewertungen sind zentrale Aspekte in diesem rechtlichen Streit.

Die Verhandlungen sind von entscheidender Bedeutung für die finanziellen Grundlagen der betroffenen Städte, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen direkte Auswirkungen auf ihre Haushaltsplanung haben. Die anstehenden Klagen verdeutlichen die Spannungen im kommunalen Finanzausgleich und dessen Auswirkungen auf die Selbstbestimmung der Städte in ihrem Verwaltungshandeln, wie radio912.de berichtete.

Quellen

Referenz 1
www.radio912.de
Referenz 2
www.ksta.de
Quellen gesamt
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