Am 29. Dezember 2024 beginnen im Landkreis Cuxhaven die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch werden traditionell Feuerwerkskörper gezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Der Verkauf der Feuerwerkskörper, die für diesen Anlass verwendet werden dürfen, startete am Samstag.
Nach den geltenden Vorschriften dürfen Silvesterfeuerwerke, die der Kategorie F2 angehören, nur zwischen dem 31. Dezember ab Mitternacht und dem 1. Januar um Mitternacht gezündet werden. Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, eigene Zeiten innerhalb dieses Zeitfensters festzulegen. Dabei gilt: Silvesterfeuerwerk darf nur von Personen ab 18 Jahren und ausschließlich im Freien abbrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zählen Raketen, Knallkörper und Batterien, während Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, bereits für Personen ab 12 Jahren ganzjährig verwendet werden dürfen.
Regeln und Sicherheitsvorkehrungen
Eine wichtige Sicherheitsempfehlung ist, Reste von Feuerwerkskörpern aus dem Vorjahr nicht zu entzünden, da diese feucht oder zu trocken sein könnten. Darüber hinaus dürfen pyrotechnische Munition nur von befugten Personen mit Schreckschuss- und Signalwaffen verschossen werden. Die Sicherheit der Bevölkerung hat höchste Priorität, weshalb ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden, wie Reetdach- und Holzhäusern, eingehalten werden muss. Zudem ist es laut Vorschrift untersagt, Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abzufeuern.
Die Gemeinden können darüber hinaus zusätzliche Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern festlegen. Ein Beispiel für die Gefahren von Silvesterfeuerwerk gab es im Jahr 2014, als die Cuxhavener Kurparkhalle durch eine Silvesterrakete brannte, was einen Einsatz von 140 Feuerwehrleuten zur Folge hatte. Der NABU weist zudem auf die negativen Auswirkungen von Feuerwerken auf die Tierwelt hin, insbesondere auf Vögel, die auf die lauten Geräusche empfindlich reagieren. Um diesen Beschwerden entgegenzuwirken, empfiehlt der NABU zentrale Feuerwerke oder Lichtshows als umweltfreundliche Alternativen.
Um den Einfluss von Feuerwerkskörpern zu reduzieren, bietet das Unternehmen Comet Feuerwerk seit 2019 eine „Silence Line“ an, die leisere Produkte umfasst. Trotz der Sicherheitsbedenken bleibt das Feuerwerk bei vielen Menschen sehr beliebt, wie die langen Schlangen vor den Feuerwerkshändlern am Silvestertag zeigen.
Ein weiterer Aspekt des Silvesterbrauches sind die vielfältigen Traditionen, die viele Menschen mit dem Jahreswechsel verbinden. Zu den beliebten Bräuchen zählen das Bleigießen und Wachsgießen. Diese Traditionen haben historische Wurzeln, unter anderem in der römischen Zeit, als das Bleigießen praktiziert wurde, um die Zukunft zu deuten. Seit April 2018 wird Bleigießen in der EU nicht mehr verkauft; Blei wird durch umweltfreundlicheres Zinn ersetzt, und viele Menschen nutzen bereits das Wachsgießen.
Damit Silvester unbeschwert gefeiert werden kann, sollten jedoch auch wichtige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Der Kauf von Feuerwerkskörpern sollte ausschließlich bei lizenzierten Firmen erfolgen, die das BAM Prüfsiegel führen. Die Feuerwerkskörper unterteilen sich in zwei Kategorien: BAM F1 für Kleinstfeuerwerk, das für Kinder ab 12 Jahren erlaubt ist, und BAM F2 für Kleinfeuerwerk, das nur für Erwachsene erhältlich ist.
Feuerwerkskörper dürfen am Silvesterabend nur zwischen 18 Uhr und 6 Uhr am Neujahrstag abgefeuert werden. Zu den Sicherheitstipps gehört, Raketen aus stabilen Behältern abzufeuern und den Abstand zu Menschen und Tieren einzuhalten. Alkoholisierte Personen sollten vom Zünden ausgeschlossen werden, und Blindgänger dürfen nicht erneut gezündet werden, um Verletzungen zu vermeiden.
Zusätzlich sollten Haus und Grundstücke für die Silvesternacht entsprechend vorbereitet werden: Brennbares Material sollte entfernt und Mülltonnen in sicherem Abstand zur Hauswand platziert werden. Fenster und Außentüren sollten während der Silvesternacht geschlossen bleiben, um das Eindringen von Feuerwerkskörpern und Rauch zu verhindern. Im Innenbereich empfiehlt es sich, Tischfeuerwerk und Bleigießen auf feuerfestem Untergrund durchzuführen, Dekorationen auf Brandschutzstandards zu überprüfen und brennende Kerzen stets im Auge zu behalten. Ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher sollten ebenfalls griffbereit sein, um im Notfall schnell handeln zu können. Zudem ist es ratsam, Gehörschutz für Kinder und Erwachsene bereitzuhalten und den Verbandskasten auf Vollständigkeit, insbesondere auf Brandsalbe für kleine Verletzungen, zu prüfen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Brände und Verletzungen während der Silvesternacht zu vermeiden.
Die umfassenden Informationen und Empfehlungen für die diesjährigen Silvesterfeierlichkeiten sind sowohl bei CNV Medien als auch bei Brandschutz-Zentrale zu finden.