Am 29. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten, das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde. Die Hauptziele dieser Reform sind die Verbesserung der Behandlungsqualität in Kliniken sowie die Stärkung der flächendeckenden medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.
Ein weiteres zentrales Anliegen des KHVVG ist die Entlastung der Kliniken von Bürokratie und ökonomischem Druck. Dennoch bleibt die Umsetzung der Reform unklar, und es bestehen viele Unsicherheiten darüber, was die Neuerungen konkret für die Kliniken und deren Patienten bedeuten. Angret Neubauer, die Geschäftsführerin des SRH Klinikums Burgenlandkreis, äußerte dazu, dass niemand genau weiß, welche Auswirkungen die Reform haben wird, wie mz.de berichtete.
Details zur Reform
Im Rahmen des KHVVG, das als nicht zustimmungspflichtig gilt, ist die Krankenhausplanung weiterhin Sache der Länder. Der Gesetzgebungsprozess wurde bereits eingeleitet, und das Bundeskabinett billigte am 15. Mai 2024 den Entwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Reform der Vergütungsstrukturen. Die Einführung neuer Regelungen erfolgt durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnungen in Bezug auf die Länder. Auf Basis des „Eckpunktepapier: Krankenhausreform“ vom 10. Juli 2023 zielt die Reform darauf ab, die Behandlungsqualität zu sichern und zu steigern sowie eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen.
Zu den geplanten Maßnahmen des KHVVG gehört die Einführung einer Vorhaltevergütung, die 60 % der Betriebskosten abdecken soll und unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgt. Krankenhäuser haben ab 2026 Anspruch auf diese Vorhaltevergütung, wenn eine flächendeckende Versorgung erforderlich ist und andere Einrichtungen innerhalb von 40 Minuten erreichbar sind. Zudem wird ein Transformationsfonds zur Finanzierung der Umstrukturierung von Krankenhäusern in Höhe von bis zu 50 Mrd. Euro bis 2035 eingerichtet.
Der Entwurf zur Reform sieht ebenfalls vor, dass ab dem 1. Januar 2027 die Einzelfallprüfung durch eine Stichprobenprüfung ersetzt wird, was zur Reduzierung des Prüfaufwands beitragen soll. Eine erste Lesung im Bundestag ist für den 28. Juni 2024 geplant, an welchem Tag sich auch der Bundesrat mit dem Entwurf befassen wird, wie db-law.de berichtete.