Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verzeichnet jährlich rund 500.000 schriftliche Anfragen zur Punkteauskunft, was etwa 2.000 Briefen pro Arbeitstag entspricht. KBA-Präsident Richard Damm zeigte sich überrascht über diese hohe Anzahl von Anfragen, zumal seit 2016 eine kostenlose Online-Abfrage zur Verfügung steht. Die Online-Abfrage ist sowohl schnell, digital als auch gebührenfrei. Im Gegensatz dazu verlangen Anwaltskanzleien bis zu 15 Euro für die Punkteauskunft, die beim KBA kostenlos erhältlich ist.

Um die Online-Abfrage nutzen zu können, muss die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert sein, was nur durch einen Besuch beim Bürgeramt möglich ist. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Nutzung des Online-Angebots durch Privatpersonen von rund 36% auf über 60% erhöht. Damm ruft die Bürger dazu auf, den digitalen Weg zu nutzen, um Ressourcen wie Papier, Kosten und Zeit zu sparen. Von der Möglichkeit der Online-Abfrage ausgeschlossen sind Rechtsanwälte, die schriftliche Anfragen an das KBA senden müssen.

Details zur Punkteauskunft und den Möglichkeiten der Abfrage

Wie auf der offiziellen Website des KBA dargelegt wird, ist eine gebührenfreie Auskunft über das Fahreignungsregister, auch bekannt als Verkehrssündenkartei, möglich. In diesem Register werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Maßnahmen zur Fahrerlaubnis gespeichert. Verstöße werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht.

Der aktuelle Punktestand kann eingesehen werden, wobei die Fahrerlaubnisbehörden für die Punkte und entsprechenden Maßnahmen zuständig sind. Für die Online-Registerauskunft sind folgende Voraussetzungen notwendig: ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenleser für den PC, ein Online-Ausweis mit einer selbstgewählten sechsstelligen PIN sowie die entsprechende Software zum Auslesen des Online-Ausweises, wie beispielsweise die AusweisApp.

Der Ablauf zur Online-Abfrage umfasst sechs Schritte, beginnend mit dem Aufrufen der Startseite der Online-Registerauskunft bis hin zum Herunterladen der Registerauskunft als PDF-Dokument. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Registerauskunft auf dem Postweg oder vor Ort beim KBA zu beantragen. Für eine schriftliche Anfrage muss ein Antragsvordruck ausgefüllt und zusammen mit einem Identitätsnachweis an das KBA, 24932 Flensburg, gesendet werden. Vor Ort ist das KBA an der Fördestraße 16 in 24944 Flensburg zu finden.

Quellen

Referenz 1
www.noz.de
Referenz 2
www.kba.de
Quellen gesamt
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