In einer Diskothek in Neubrandenburg kam es am 17. Dezember 2023 zu einem Vorfall, bei dem eine 17-jährige Frau die Glut einer Zigarette an ihrem Rücken spürte. Der Täter, ein zu diesem Zeitpunkt 18-jähriger Syrer, wurde daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neubrandenburg angeklagt. Er bestritt die Vorwürfe und nannte mehrere Zeugen, die seine Aussage unterstützen sollten.
Der Richter, Herr Schwertfeger, stufte jedoch die Aussagen der Zeugen als unglaubhaft ein. Schließlich fällt das Urteil: Der Angeklagte wurde zu zwei Wochen Arrest, einem Jahr Bewährung und zur Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Details zum Vorfall und zur Verurteilung
Die Situation ereignete sich, als der Angeklagte sich während des Vorfalls auf der Tanzfläche genau hinter der Geschädigten befand. Eine Zeugin berichtete, dass er die Hände der Geschädigten festhielt, obwohl sie dies nicht wollte. Nach einer Zurückweisung ging er an ihrem Tisch vorbei, was schließlich zu dem Vorfall führte. Die Geschädigte erlitt dabei leichte Hautverletzungen und ein Brandloch in ihrer Kleidung.
Die Diskothek-Ordner entfernten den Angeklagten daraufhin aus dem Lokal. Der Angeklagte lebt seit sechs Jahren in Deutschland, spricht gut Deutsch und hat eine feste Anstellung in einer Logistikfirma. Der Richter entschied, ihm eine Chance zu geben, seine Arbeitsstelle zu behalten. Die verhängte Bewährungsstrafe kann bei Verstößen in eine Jugendstrafe umgewandelt werden, wobei bei „gefährlicher Körperverletzung“ ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis theoretisch möglich ist. Ein Bewährungshelfer wurde dem Angeklagten zugeordnet.
Im Kontext des Jugendstrafrechts ist Körperverletzung ein ernstes Delikt, das wie im allgemeinen Strafrecht behandelt wird. Laut strafverteidigung-roth.de gibt es zwei Arten von Körperverletzungsdelikten: einfache Körperverletzung, die zu keinen schwerwiegenden Folgen führt, und schwere Körperverletzung, die dauerhafte Schäden oder den Tod des Opfers nach sich ziehen kann. Im Jugendstrafrecht kann die maximale Strafe für Körperverletzung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen, auch im Falle schwerer Körperverletzung.