Am 28. Dezember 2024 startete der Feuerwerksverkauf in Schleswig-Holstein. Die Verkaufsräume der Feuerwerks-Garage in Schenefeld öffneten bereits um Mitternacht. Heiko Leipholz, der seinen Malerbetrieb seit 2014 jeden Dezember in eine Feuerwerks-Garage verwandelt, bietet ein umfassendes Sortiment an Feuerwerksartikeln an, das von Wunderkerzen bis hin zu Profiraketen reicht. In diesem Jahr feiert die Feuerwerks-Garage ihr zehnjähriges Jubiläum.

Bereits zum Verkaufsstart strömten zahlreiche Kunden in die Garage, darunter auch Brüder aus Schwäbisch Hall, die über 600 km angereist waren. Während der Verkaufszeit wird Leipholz von rund 20 Mitarbeitern unterstützt. Ein besonderes Highlight war der Kauf von Feuerwerk im Wert von 969,43 Euro durch Nikolai und German Kirillov. Der Verkauf ist bis zum 31. Dezember erlaubt, auch in Supermärkten. Zu beachten ist, dass nur Volljährige Böller und Raketen der Kategorie 2 erwerben dürfen.

Sicherheitsvorkehrungen und Hinweise

Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen ist das ganze Jahr über erhältlich. Die Feuerwehr warnt jedoch vor illegalem Feuerwerk, das oft höhere Sprengwirkungen aufweist. Sie empfiehlt, brennbare Gegenstände von Balkonen zu entfernen und dazu rät sie, gezündete Feuerwerkskörper 24 Stunden abkühlen zu lassen. In Schleswig-Holstein darf Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden, wobei örtliche Verbote zu beachten sind. Zusätzlich gelten landeseinheitliche Verbote in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reetdachhäusern.

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel hat der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Deutschland die Bedeutung von Sicherheit, Qualität und Transparenz bei Silvester-Feuerwerk hervorgehoben. Laut einer Mitteilung des VPI sind in diesem Jahr Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk in sieben Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Türkisch, Ukrainisch und Niederländisch. Ein Handout mit Sicherheitstipps kann kostenlos von der VPI-Webseite heruntergeladen werden. Die Sicherheitskampagne des VPI mit dem Titel „Lass es krachen, aber richtig“ soll den sachgemäßen Umgang mit Feuerwerksprodukten fördern.

Der VPI hat zudem eine Produktliste mit über 200 Seiten veröffentlicht, die zugelassene Feuerwerksprodukte dokumentiert. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält wichtige Informationen wie Registriernummer, Produktname, Produktart, Kategorie und Hersteller. Gleichzeitig warnt der VPI vor den Gefahren durch illegales Feuerwerk. So hat die Polizei im November illegal erhaltenes Feuerwerk in Sachsen sichergestellt, während die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein illegales Lager für gefährliches Profifeuerwerk im Landkreis Emsland entdeckte. Um gegen den Trend des illegalen Feuerwerks vorzugehen, hat der VPI den „Arbeitskreis gegen illegales Feuerwerk“ (AGIF) ins Leben gerufen.

Illegales Feuerwerk stelle eine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben dar, weshalb der VPI eindringlich zur Vorsicht mahnt.