Der Winter hat Ludwigsfelde und Luckenwalde erreicht, trotz des bislang wärmsten Winters seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Dies hat zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Winterdienst in der Region geführt, da sowohl Bauhöfe als auch Anwohner verpflichtet sind, Gehwege und Straßen von Eis und Glätte zu befreien, wie maz-online.de berichtet.
Die Bauhöfe in Teltow-Fläming sind gut gerüstet, um den Winterdienst durchzuführen. In Luckenwalde lagern unter anderem 1.700 Tonnen Salz-Sandgemisch, 80 Tonnen Streusalz in einer Siloanlage und 30 Tonnen Blähton als Granulat. Bisher wurden in drei Einsätzen nur minimale Mengen an Streumaterialien verwendet. Der Bauhof Ludwigsfelde hat seine Salzsilo- und Sole-Anlage vollständig gefüllt und einen Reservepuffer von 100 Tonnen Streusalz eingekauft.
Pflichten der Anwohner und gesetzliche Vorgaben
Anwohner haben klare Räum- und Streupflichten für die Gehwege vor ihren Grundstücken, und zwar werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Bei der Räumung von Schnee ist darauf zu achten, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Die Verwendung von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt; stattdessen soll Sand oder Splitt verwendet werden. Diese Vorschriften sind Teil der gesetzlichen Vorgaben, die festlegen, wie oft geräumt und gestreut werden muss und welche Materialien verwendet werden dürfen, wie auf attbau.de ausgeführt wird.
Zum 1. Januar 2024 wird in Luckenwalde die neue Straßenreinigungsgebühren-Verordnung in Kraft treten. Anwohner in Reinigungsklasse 4 werden dann 1,23 Euro pro Meter Grundstücksgrenze zahlen, während in der Fußgängerzone Breite Straße Gebühren von 29,49 Euro fällig werden. Die Diskussion über mögliche Winterdienst-Gebühren in Ludwigsfelde ab 2025 zeigt, dass auch hier Überlegungen angestellt werden, um die Bedingungen des Winterdienstes gerechter zu gestalten.
Um Schadensersatzansprüche oder Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zum Winterdienst genau zu beachten. In Deutschland regelt das Straßengesetz diese Pflichten und sieht niedrige Strafen für Verstöße gegen die Winterdienstvorschriften vor.