Die Bundespolizeidirektion Hannover hat eine strikte Allgemeinverfügung für den Monat Januar 2025 erlassen, die in mehreren Hamburger Bahnhöfen und im S-Bahnverkehr gilt. Von 1. bis 31. Januar sind das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, sowie sämtlichen Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie im S-Bahnverkehr der Linien S1, S2, S3 und S5 verboten.

Dieser Schritt wurde aufgrund eines Anstiegs von Körperverletzungsdelikten in den letzten Jahren notwendig. Die Bundespolizei möchte die Sicherheit von Bahnreisenden und der allgemeinen Öffentlichkeit erhöhen. Die Verfügung begrenzt sich auf den gesamten Monatszeitraum und soll dabei helfen, potenzielle Gewalttaten durch die Einschränkung des Zugangs zu Waffen zu verringern. Zudem informiert die Polizei über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Waffentragens in der Öffentlichkeit und empfiehlt alternative Sicherheitsmaßnahmen wie den Einsatz von Schrillalarmen in Gefahrensituationen.