In Marburgs Oberstadt wird das Zünden von Feuerwerk aufgrund der Brandgefahr strikt untersagt. Dieses Verbot ist eine Folge des bundesweit geltenden Sprengstoffgesetzes, das weltweit geltende Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern festlegt.
Besonders gefährdete Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kirchen sowie Kinder- und Altenheime sind von diesem Verbot betroffen. Es ist erforderlich, einen Mindestabstand von acht Metern zu diesen Gebäuden einzuhalten. Damit zielt die Maßnahme darauf ab, die Sicherheit der Bürger und den Schutz der historischen Bausubstanz in der Oberstadt zu gewährleisten.
Umfang des Verbots und Sicherheitskontrollen
Das Verbot betrifft die gesamte Oberstadt, einschließlich markanter Orte wie dem Schloss, dem Lutherischen Kirchhof und der Fläche vor der Elisabethkirche. Auch die Philipps-Universität Marburg hat das Zünden von Feuerwerk auf dem Schloss-Gelände untersagt. Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, werden die Sicherheitskontrollen rund um das Schloss verstärkt.
Schilder an den Zugängen zur Oberstadt informieren die Besucher über das Verbot. Zudem werden Polizei und Stadtpolizei in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen durchführen, um mögliche Verstöße zu ahnden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen, die zwischen 5 und 10.000 Euro liegen können.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht, das seit Oktober 2009 in Kraft ist, verbietet das Zünden von Raketen und Böllern in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden, wie marburg.de berichtete. Daher wird in Marburg das Zünden aller Feuerwerkskörper an den spezifischen Orten untersagt, was die Sicherheit während der Feierlichkeiten an Silvester erhöht. Die Stadt und die Polizei sind sich einig, dass Sicherheit und Brandschutz in der Oberstadt oberste Priorität haben, wie auch op-marburg.de berichteten.