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Sicherheit an Silvester: Bundespolizei ergreift Maßnahmen in NRW-Bahnhöfen

VorfallWaffenvergehen
Uhrzeit06:00
OrtBielefeld, Hamm, Münster

Vom 15. November bis zum 23. Dezember 2024 ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände an 26 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen (NRW) laut einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei verboten. Betroffen sind unter anderem die Hauptbahnhöfe in Bielefeld, Hamm und Münster. In dieser Zeit wurden insgesamt 70 gefährliche Gegenstände einkassiert, darunter Messer, Tierabwehrsprays und sogar Soft-Air-Waffen. Die Zahl der Verstöße sank kontinuierlich, was auf den präventiven Effekt des Verbots hinweist.

Zusätzlich hat die Bundespolizei für die Silvester-Nacht von 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ein erneutes Mitführverbot erlassen, das auch für 15 weitere Bahnhöfe in NRW gilt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit im Silvesterreiseverkehr erhöhen und als Gefahrenfilter für regionale Feiern fungieren. Das Verbot umfasst eine Vielzahl von Waffen, darunter Schuss- und Stichwaffen. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundespolizei zu finden und auch in Form von Plakaten an den betroffenen Bahnhöfen ausgehängt.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 13
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Quelle/Referenz
www.presseportal.de
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