Vorfall | Skandal |
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Ort | Göttingen, Karlsruhe, München |
Sachschaden in € | 1700 |
Ursache | Verstoß gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz |
In Göttingen sorgt ein Tanzverbot an Karfreitag für heftige Diskussionen. Die Betreiber der Diskothek „Savoy“ haben Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.700 Euro eingelegt, das ihnen wegen Verstößen gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz auferlegt wurde. Die Stadt wirft der Diskothek vor, am Gründonnerstag und Karfreitag gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen zu haben. Der Fall ist nun beim Amtsgericht Göttingen gelandet, das erwägt, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Tanzverbotes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen, wie das Göttinger Tageblatt berichtete.
Tanzverbot unter rechtlicher Scrutiny
Die Einspruchsmaschinerie läuft nun auf Hochtouren, da ein Fachanwalt argumentiert, das Tanzverbot greife womöglich in mehrere Grundrechte ein, insbesondere die Religionsfreiheit. Laut seiner Darstellung sei die gesetzliche Regelung verfassungswidrig, da sie Bürger dazu zwinge, sich an christliche Feiertagsrituale zu halten, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Der Rechtsanwalt weist darauf hin, dass der Schutz dieser Feiertage durch das Grundgesetz zwar geregelt sei, jedoch nicht das Recht auf weltliche Freizeitgestaltung verwehre. Insbesondere am Karfreitag, einem der größten Feiertage des Christentums, gehe es darum, einen ruhigen, nicht störenden Rahmen zu schaffen, doch frage sich, ob dies nicht durch alternative Regelungen erreicht werden könne, ohne das Tanzen gänzlich zu verbieten. So entschied das Bundesverfassungsgericht 2016 in einem ähnlichen Fall, dass der Charakter des Feiertags gewahrt, jedoch auch Raum für Ausnahmen gegeben werden müsse, insbesondere wenn es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gehe, wie in dem Dokument des Bundesverfassungsgerichts dargelegt。
Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben, nicht nur für die Discoszene in Niedersachsen, sondern auch für die Diskussion über die Grenzen von Glaubensfreiheit und allgemeiner Bürgerrechte in Deutschland. Sollte das Amtsgericht Göttingen den Fall tatsächlich dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, könnte dies eine grundlegende Neubewertung religiöser Feiertagseinschränkungen nach sich ziehen und die rechtliche Landschaft für Feierlichkeiten zu Feiertagen erheblich verändern.
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