Vorfall | Umwelt |
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Uhrzeit | 09:07 |
Ort | Wilhelmshaven |
Ursache | Biozideinsatz |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Einsatz von Chlor zur Reinigung des Flüssigerdgas-Terminals in Wilhelmshaven rechtmäßig ist. Die Entscheidung fiel am 23. Dezember 2024, nachdem die Deutsche Umwelthilfe gegen den Einsatz von Bioziden auf dem Terminalschiff „Höegh Esperanza“ geklagt hatte. Laut dem Gericht entspricht das verwendete Chlorverfahren dem aktuellen Stand der Technik, weshalb die Einleitung chlorhaltiger Abwässer in die Nordsee nicht beanstandet werde. Die Umweltschützer äußern jedoch Bedenken, dass diese Praktiken das nahegelegene UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer gefährden könnten, wie NDR berichtete.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe wollte erreichen, dass die „Höegh Esperanza“ für einen Betrieb ohne den Einsatz von Bioziden umgerüstet wird. Der Betreiber Uniper sieht hingegen den Einsatz von aktivem Chlor als notwendig an, um das Seewassersystem des Schiffs vor Algen- und Muschelbewuchs zu schützen. Die niedersächsische Umweltbehörde hatte zuvor erklärt, dass bisherige Messungen keine negativen Auswirkungen der chlorhaltigen Abwässer auf das Ökosystem in der Jade zeigten, was Die Zeit bestätigte.
Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet auch die Diskussion um alternative Reinigungstechnologien. Die Deutsche Umwelthilfe plädiert für die Verwendung des Ultraschallverfahrens, welches jedoch noch in der Erprobungsphase ist und damit nicht als ausgereift betrachtet wird. Das Gericht führte an, dass der bisherige Einsatz dieser Technik auf Schiffen nicht ausreiche, um ihre Praktikabilität zu belegen. Im Gegensatz dazu wird das Chlorverfahren als etabliert und effizient eingeschätzt, was die Gerichte veranlasste, zu Gunsten des Chlor-Einsatzes zu entscheiden.
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