Vorfall | Waffenvergehen |
---|---|
Ort | L23, Barth, Löbnitz, Ribnitz-Damgarten |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper |
Am Samstagnachmittag, dem 21. Dezember 2024, stieß die Bundespolizei bei einer Kontrolle auf der L23 auf einen aufsehenerregenden Fund: Im Kofferraum eines Wagens wurden unglaubliche 90 Polenböller entdeckt! Der 27-jährige Fahrer, ein Mann aus Ribnitz-Damgarten, wurde von den Beamten gestoppt und behauptete, nur drei Knaller im Gepäck zu haben. Doch die Realität war alarmierend – neben den Böllern der Kategorie F3 lag auch eine Nettoexplosivmasse von 131,50 Gramm im Kofferraum, zusätzlich sicherten die Polizisten fünf Signalfackeln. Der Fahrer konnte keinerlei Erlaubnis oder Nachweise für den Besitz dieser gefährlichen Gegenstände vorweisen.
Die Bundespolizei schlägt Alarm! Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern wie diesen Polenböllern ist in Deutschland illegal und steht unter Strafe. Wer gegen das Sprengstoff- und Zollrecht verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Zudem müssen die beschlagnahmten Feuerwerkskörper auf Kosten des Täters entsorgt werden. Die Botschaft ist klar: Finger weg von illegalem Feuerwerk!
Ort des Geschehens
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 16
Analysierte Forenbeiträge: 45