Vorfall | Gesetzgebung |
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Uhrzeit | 10:08 |
Ort | Kreis Dithmarschen, Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Kiel, Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Ostholstein, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Steinburg |
Seit dem 22. Dezember 2024 gilt in Schleswig-Holstein die sogenannte Bäderregelung, die es bestimmten Geschäften ermöglicht, bis zum 8. Januar 2025 auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. In fast 100 Ferienorten können Touristen und Einheimische jetzt auch sonntags zwischen 11 und 19 Uhr einkaufen. Dies betrifft vor allem Geschäfte, die für die touristische Infrastruktur wichtig sind, während Möbel-, Auto- und Elektronikgeschäfte von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) hebt hervor, dass diese Öffnungszeiten ein wichtiges Signal für den Handel und die Touristen sind, die während der Weihnachtsferien die Möglichkeit haben sollen, alltägliche Waren zu erwerben. Laut NDR wurde die Regelung bereits im Herbst 2023 bis zum Jahr 2028 verlängert.
Öffnungszeiten und betroffene Regionen
Die Bäderregelung erlaubt es, dass in 95 Gemeinden von März bis Oktober und nun auch in der Weihnachtszeit Geschäfte an Sonn- und Feiertagen für insgesamt sechs Stunden geöffnet bleiben können. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Bedürfnissen von Touristen gerecht zu werden, die an Urlaubstagen keine Unterschiede zwischen Sonntag und Werktag machen. In den touristisch wichtigen Regionen wie St. Peter-Ording, Fehmarn oder Lübeck kann somit eine ausreichende Versorgung gewährleistet werden, wie schleswig-holstein.de erläutert. Ver.di, die Gewerkschaft, zeigt sich jedoch kritisch und betont, dass Sonntage traditionelle Ruhetage für die Arbeitnehmer darstellen sollten.
Die Regelung gilt nicht nur zu Weihnachten, sondern auch in vielen anderen Teilen des Jahres. Besonders in der Hochsaison zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober haben Einzelhändler die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, was die Einkaufsmöglichkeiten für Touristen und Bewohner erheblich erweitert. Ein einheitliches Konzept, das nach intensiven Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften entstand, erlaubt diese Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen und wurde bis 2028 bekräftigt.
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