Vorfall | Gesetzgebung |
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Ort | Berlin |
Tausende Berliner Immobilienbesitzer stehen unter Schock: Die neuen Grundsteuerbescheide sind da und bringen zum Teil drastische Erhöhungen mit sich. Insgesamt sollen etwa 900.000 Bescheide von den Finanzämtern in Berlin versendet werden, jedoch sind laut der Senatsverwaltung für Finanzen rund 150.000 Bescheide noch immer ausstehend. Bereits versendete Bescheide zeigen Preissteigerungen, die bei manchen Eigentümern mehr als das Zehnfache betragen, wie Berichte aus dem Umfeld des Berliner Kuriers belegen. Der Versand hatte Mitte Oktober begonnen und wird bis Januar 2025 fortgesetzt, wobei die erste Quartalszahlung zum 15. Februar fällig ist.
Drastische Erhöhungen und rechtliche Unsicherheiten
Einer der geschockten Eigentümer, Ralf L., berichtete, dass sich die Grundsteuer für sein Grundstück in Berlin-Falkenberg von 255 Euro auf 706 Euro erhöht, das heißt um 2,8 Mal. Andrea P. klagt über eine Vervierfachung ihrer Grundsteuer für ein Grundstück in Lichtenrade. Viele Bürger empfinden diese Erhöhungen als ungerecht und kritisieren, dass sie sich nicht gegen die neuen Bescheide wehren können, da die finanziellen Mittel für Klagen fehlen. Laut dem Immobilienverband Deutschland (IVD) sei es außerordentlich schwierig, gegen die Bescheide vorzugehen, auch wenn in manchen Fällen eine Herabsetzung beantragt werden kann, sobald ein Gutachten vorliegt, das den niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks belegt. Doch solche Gutachten kosten Geld, das viele Eigentümer nicht haben.
Die finanzielle Belastung trifft besonders die Besitzer kleiner Wochenendgrundstücke, bei denen die Steuer von etwa 80 Euro auf bis zu 1000 Euro steigen kann, so Steuerberater Enrico Zollfrank. Bei dieser Neuregelung scheinen diese Grundstücke in der Gesetzgebung vergessen worden zu sein. Ein erheblicher Teil der Eigentümer sieht sich gezwungen, ihre Grundstücke zu verkaufen, wenn sie die neuen Steuern nicht aufbringen können, was für viele Rentner eine existenzielle Bedrohung darstellt. Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten hat, sollte laut dem Eigentümerverband Haus und Grund zunächst keine Zahlungen leisten, da die alte Grundsteuer ab Januar 2025 als verfassungswidrig gilt, wie das Berliner Welt berichtet.
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