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Mutmaßlicher Magdeburger Attentäter: Drohungen schon vor Jahren in MV!

VorfallDrohung
Uhrzeit13:00
OrtMagdeburg, Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern
UrsacheStreit, Nötigung

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg, Taleb A., hat in der Vergangenheit bereits mehrfach durch schwere Drohungen auf sich aufmerksam gemacht. Laut Innenminister Christian Pegel (SPD) lebte der 50-Jährige von 2011 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und war in Stralsund ansässig, wo er Teile seiner Facharzt-Ausbildung absolvierte. In einem Streit mit der Ärztekammer äußerte Taleb A. Drohungen, die an den Anschlag während des Boston-Marathons im Jahr 2013 erinnerten, wobei er von „Handlungen von internationaler Beachtung“ sprach, die er in Erwägung zog. Diese Details wurden in Berichten von NDR und Nordkurier ausführlich behandelt.

Im Jahr 2013 wurde Taleb A. vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Drohungen verurteilt. Seine Probleme mit der Justiz setzten sich weiter fort, als er 2014 erneut drohte, sich das Leben zu nehmen, falls ihm die benötigten sozialen Hilfen nicht gewährt würden. In der Folge kam es zu einer sogenannten „Gefährderansprache“ seitens der Polizei, die ihn über die rechtlichen Konsequenzen seiner Drohungen informierte. Trotz dieser Maßnahmen konnte die Polizei keine Anzeichen für konkrete Anschlagsvorbereitungen oder islamistische Verbindungen feststellen, wie Pegel erklärte. Er wies zudem darauf hin, dass Taleb A. sich von extremistischen Ansichten distanziert habe, was seine Einstufung als Gefährder ausschloss.

Wiederholte Drohungen und rechtliche Konsequenzen

Die wiederholten Drohungen gegen Behörden und Richter führten dazu, dass Taleb A. in der Öffentlichkeit als Bedrohung wahrgenommen wurde, jedoch aufgrund fehlender ideologischer Bezüge nicht als Gefährder eingestuft werden konnte. Auch nach seinen letzten pädagogischen Maßnahmen blieben die rechtlichen Aufzeichnungen über seine Drohungen, einschließlich seiner Beschwerde über Rassismus gegen Richter, erst 2015, als er an eine Bundesbehörde appellierte, erhalten. Wie der NDR berichtete, zeigte sich in den Ermittlungen, dass es nach der Durchsuchung seiner Wohnung in Stralsund keine konkreten Hinweise auf mögliche Anschlagspläne gab.

Die aktuellen Entwicklungen rund um Taleb A. werfen Fragen auf, welche Informationen und Hinweise über ihn hätte vorliegen können, und wie die Behörden auf diese reagierten. Während die allgemeine Sicherheitslage in Deutschland angesichts der Vorfälle in Magdeburg unter Beobachtung steht, bleibt die Diskussion über präventive Maßnahmen zur Verhinderung solcher Angriffe weiterhin brisant.

NDR berichtete über Taleb A. und seine Drohungen und Nordkurier beleuchtete die rechtlichen Hintergründe.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 16
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 10
Analysierte Forenbeiträge: 99

Referenz
www.ndr.de
Weitere Infos
www.nordkurier.de
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