Ein 46-jähriger Mann aus Sibirien, der seit 29 Jahren in Deutschland lebt, wurde vor dem Amtsgericht Laufen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Grund für das Urteil sind drei Päckchen Tabak und drei Packungen Zigaretten im Wert von lediglich 38,35 Euro, die er im betrunkenen Zustand, mit 1,6 Promille Alkohol im Blut, aus einem Reichenhaller Einkaufsmarkt gestohlen hatte. Der Mann, der bereits 23 Vorstrafen aufzuweisen hat, räumte ein, kurz zuvor Wodka konsumiert zu haben und war zusätzlich heroinabhängig. Diese schwere Rückfälligkeit führte dazu, dass die Richterin trotz der Bemühungen des Angeklagten um einen kalten Entzug und einer aktiven Jobsuche, das Vorliegen einer offenen Bewährung als nicht ausreichend ansah und eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängte, wie rosenheim24.de berichtete.
Schmuggel von Zigaretten und Steuerhinterziehung
Parallel dazu wurde ein weiteres Verfahren bekannt, das die Hinterziehung von Einfuhrabgaben und die illegale Einfuhr von Zigaretten betrifft. Ein Angeklagter, der zusammen mit Komplizen unversteuerte und unverzollte Zigaretten von der Ukraine über Ungarn nach Deutschland transportiert hat, wurde wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilt. Das Landgericht stellte fest, dass in diesem Zusammenhang fast 1,1 Millionen Euro an Steuerschulden hinterzogen worden sind, was die Ernsthaftigkeit der Tat verdeutlicht. Der Angeklagte H. und seine Mitstreiter hatten nicht nur für den Transport, sondern auch für die Organisation der illegalen Aktionen gesorgt. Die Zigaretten wurden sowohl beim Transport als auch am Zielort von den Behörden sichergestellt, was auf ein gut organisiertes Schmuggelnetz deutet. Dies zeigt, dass illegale Aktivitäten im Tabakhandel weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, wie ferner-alsdorf.de ausführte.