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Berlin: Bundespolizei setzt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände durch!

VorfallSonstiges

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat für den bevorstehenden Jahreswechsel ein vorübergehendes Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände an bestimmten Bahnhöfen in Berlin erlassen. Dieses Verbot gilt für einen Zeitraum von zwölf Stunden und zielt darauf ab, die Sicherheit von Reisenden und Bahnhofsnutzenden zu erhöhen. Hintergrund sind die steigenden Gewaltdelikte, bei denen zunehmend Messer und andere gefährliche Objekte eingesetzt werden.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass neben Messern auch Reizgas und Schlaggegenstände unter das Verbot fallen. Die Einhaltung dieser Regelung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht; Verstöße können mit der Beschlagnahme der gefährlichen Gegenstände und einem möglichen Zwangsgeld bestraft werden. Die Polizei sieht diesen Schritt als notwendigen Schutz für alle, die die Bahnhöfe nutzen. – OTS

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Quelle/Referenz
www.presseportal.de
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