Vorfall | Umwelt |
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Uhrzeit | 21:06 |
Ort | Mukran |
Ursache | Lärm, Schadstoffe |
Das umstrittene LNG-Terminal auf Rügen wird auch ohne den zunächst geplanten Landstrom weiter betrieben, wie das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern bekanntgab. Die Entscheidung erlaubt dem Betreiber, der Deutschen Regas, in der Übergangsphase, bis eine Änderungsgenehmigung vorliegt, weiterhin Flüssig-Erdgas (LNG) in Gas umzuwandeln, jedoch unter strengen Auflagen. Diese Situation entsteht, da der Betrieb derzeit Generatoren an Bord der Regasifizierungsschiffe nutzt, anstelle des umweltfreundlicheren Landstroms. Diese Generatoren produzieren Lärm und Schadstoffe und erfordern eine Anpassung, damit die maximal zulässige Betriebszeit bestimmter Motoren auf 70 Prozent begrenzt wird, bis bis Ende Juni spezielle Katalysatoren zur Minderung des Schadstoffausstoßes nachgerüstet sind, erklärte Umweltminister Till Backhaus (SPD), wie n-tv.de berichtete.
Doch die Zeit drängt! Die zuständigen Behörden wollen bis Weihnachten über die weiteren Betriebsbedingungen entscheiden, doch müssen sie zuvor noch auf ausstehende Unterlagen der Betreiber warten, die Messergebnisse zu Lärm und Abgasen enthalten. Sollte die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben sein, könnte das auch eine Reduzierung der Gas-Einspeisung zur Folge haben. Backhaus wies darauf hin, dass es notwendig sei, die eingehenden Daten intensiv zu prüfen, um die Auswirkungen auf die Umwelt und die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, wie nordkurier.de berichtete.
Strenge Auflagen und Umweltverträglichkeit
Zusätzlich bleibt das Umladen von Tankergas auf andere Schiffe in dem Terminal verboten, bis eine entsprechende Genehmigung mit einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt. Umweltverbände haben die strengen Auflagen begrüßt und fordern eine genaue Untersuchung der Auswirkungen der Hafenausbaggerung auf die Umwelt. Die jüngste Kritik entstand, nachdem ein LNG-Umladen ohne Genehmigung nach Skandinavien stattfand. Mit den aktuellen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in der Übergangsphase bis zur endgültigen Genehmigung keine weiteren Umweltschäden entstehen.
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