Vorfall | Ordnungswidrigkeit |
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Ort | Rosenheim |
Sachschaden in € | 10000 |
Ursache | Verstoß gegen Feuerwerksverbot |
In der charmanten Stadt Rosenheim gelten zu Silvester und Neujahr strenge Feuerwerksregeln, die aus Sicherheitsgründen implementiert wurden. An zentralen Orten wie dem Max-Josefs-Platz und der Heilig-Geist-Straße wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich verboten. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit drakonischen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen, wie rosenheim24.de berichtet.
Zusätzlich gilt in der gesamten Stadt ein generelles Verbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Feuerwerkskörpern ist nur volljährigen Personen erlaubt, und das einzige Zeitfenster zum Abbrennen ist der 31. Dezember und der 1. Januar. Die Stadt hat dabei betont, dass nur in Deutschland zugelassene Pyrotechnik verwendet werden darf – ein Hinweis, der auch von stadttipps-rosenheim.de unterstrichen wird.
Wichtige Sicherheitshinweise
Ort des Geschehens
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