Vorfall | Bestimmung von Hausfriedensbruch, Bestimmung von Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz |
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Ort | Görlitzer Bahnhof |
Festnahmen | 2 |
In der Nacht kam es im Görlitzer Bahnhof zu einem skurrilen Vorfall: Die Bundespolizei nahm einen 61-jährigen betrunkenen Deutschen fest, der aufgrund eines Haftbefehls wegen Hausfriedensbruchs gesucht wurde. Der Mann hätte die Haft durch die Zahlung von 200 Euro abwenden können, doch er entschied sich, stattdessen in die Justizvollzugsanstalt überstellt zu werden.
Parallel dazu wurde ein 22-jähriger Pole an der Grenzkontrollstelle geschnappt. Auch er hatte einen Haftbefehl – in seinem Fall wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der junge Mann konnte jedoch schnell reagieren: Er zahlte die fälligen 200 Euro umgehend und durfte anschließend mit dem nächsten Bus weiterreisen.
Ort des Geschehens
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