Vorfall | Vandalismus |
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Ort | Bielefeld |
Ursache | nicht konformitätsbewertetes und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk |
Das Hauptzollamt Bielefeld warnt eindringlich vor den Gefahren bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere beim Kauf unmittelbar vor Silvester. Immer wieder werden Feuerwerksraketen und Knaller ohne gesicherte Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung angeboten. Der Einsatz solcher unkonformen Produkte kann nicht nur lebensgefährliche Verletzungen wie Verbrennungen oder Verlust von Gliedmaßen verursachen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist nach dem Sprengstoffgesetz illegal, und selbst gefälschte CE-Kennzeichnungen führen zur Strafverfolgung.
„Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein“, hebt Ralf Wagenfeld, Pressesprecher des Hauptzollamts, hervor. Weiterhin betont er, dass jedes nicht konforme Feuerwerk beschlagnahmt wird. Um sicher ins neue Jahr zu starten, sollten Verbraucher beim Kauf stets auf die Qualität und Kennzeichnung der Feuerwerkskörper achten und nur Produkte aus vertrauenswürdigen Quellen wählen.
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