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Weihnachtsgeld-Check: So sichern sich Azubis und Mini-Jobber ihr Recht!

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OrtKreis Recklinghausen

Im Kreis Recklinghausen gibt es einen Aufruf an alle Beschäftigten: Der „Weihnachtsgeld-Check“ ist angezeigt! Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert alle Mitarbeiter dazu auf, genau zu prüfen, ob ihnen die zusätzliche Sonderzahlung zusteht, insbesondere Azubis und Mini-Jobber, die häufig leer ausgehen. Martin Mura, Geschäftsführer der NGG Ruhrgebiet, weist darauf hin, dass es immer wieder Chefs gibt, die diese Zahlungen „vergessen“, obwohl sie vertraglich vereinbart sind. Wer in einem Betrieb arbeitet, der Weihnachtsgeld zahlt, hat auch als geringfügig Beschäftigter Anspruch darauf. Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert je nach Arbeitszeit und Betriebszugehörigkeit und kann in Bäckereien im Kreis zwischen 250 und 550 Euro liegen, so die NGG.

Nicht nur in der Gastronomie gibt es Tipps zur Überprüfung des Weihnachtsgeldes. Im Gastgewerbe wird besonders auf den Stichtag 29. Februar hingewiesen, bis zu dem Mitarbeiter ihre Ansprüche geltend machen sollten. Martin Mura merkt an, dass viele Arbeitgeber, insbesondere in kleineren Betrieben, dazu neigen, die jährliche Sonderzahlung zu übersehen. Es ist ratsam, die Lohnabrechnung des letzten Jahres genau zu begutachten, um sicherzustellen, dass das Weihnachtsgeld tatsächlich gezahlt wurde. Wenn nicht, sollten Betroffene dringend ihren Chef kontaktieren, am besten schriftlich und bis spätestens Ende Februar, um den Anspruch nicht verfallen zu lassen.

Weihnachtsgeld – ein Recht für alle!

Im Kreis Recklinghausen sind alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Betrieb arbeiten, berechtigt, Weihnachtsgeld zu erhalten. Dies gilt für alle, von Köchen über Kellner bis hin zu Mitarbeitern im Housekeeping. Das Weihnachtsgeld ist kein freiwilliges Geschenk des Arbeitgebers, sondern ein rechtlich garantierter Anspruch der Beschäftigten. Die NGG möchte die Arbeitnehmer dazu ermutigen, sich gegen die sogenannten „Weihnachtsgeld-Muffel“ zur Wehr zu setzen, damit niemand auf das ihm zustehende Geld verzichten muss.

Für weitere Details zu den Ansprüchen und zur Vorgehensweise beim Weihnachtsgeld-Check können sich Interessierte an die NGG wenden, um rechtzeitig ihre Ansprüche geltend zu machen und finanzielle Engpässe während der Weihnachtszeit zu vermeiden. Es ist entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen, um die Sonderzahlungen nicht zu gefährden, wie bereits von lokalkompass.de und neue-gladbecker-zeitung.de beschrieben.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 19
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 106
Analysierte Forenbeiträge: 28

Referenz
www.lokalkompass.de
Weitere Infos
neue-gladbecker-zeitung.de
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