Vorfall | Betrug |
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Ort | Vechta, Emden |
Festnahmen | 2 |
Sachschaden in € | 1700 |
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück hat in zwei brisanten Fällen von Leistungsbetrug für Aufsehen gesorgt. Ein 40-jähriger Mann aus dem Raum Vechta wurde wegen Betrugs verurteilt und muss nun drei Monate ins Gefängnis, wobei die Haftstrafe auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte es versäumt, seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu melden und somit unrechtmäßig rund 1.700 Euro Arbeitslosengeld I kassiert.
Die Ermittlungen basierten auf einem Datenabgleich, der aufdeckte, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, obwohl die Arbeitgeber sie als sozialversicherungspflichtig angemeldet hatten. Die Angeklagten hätten ihre Leistungsträger umgehend über ihre beruflichen Tätigkeiten informieren müssen, ignorierten jedoch diese Pflicht trotz mehrmaliger Hinweise. Das Hauptzollamt Osnabrück geht entschlossen gegen solchen Betrug vor!
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