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Neue Sperrzone in Mainz-Bingen: Wildschweinfieber durch ASP!

VorfallUmwelt
OrtMainz-Bingen,Gonsenheim,Finthen,Mombach,Budenheimer Lennebergwald,Schwabenheim,Ingelheim,Gau-Algesheim,Bingen-Gaulsheim,Nackenheim,Oppenheim,Guntersblum
UrsacheAfrikanische Schweinepest

Im Landkreis Mainz-Bingen greift nun eine umfassende Sperrzone aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese Dringlichkeitsmaßnahme wurde als Reaktion auf die Funde infizierter Wildschweine im Rheingau-Taunus-Kreis und auf der Mariannenaue im Rhein eingerichtet. Die neuen Regelungen, die ab sofort gelten, betreffen die Stadtteile Gonsenheim, Finthen und Mombach bis hin zu Schwabenheim, Ingelheim und Bingen-Gaulsheim. In der Sperrzone sind Hunde an der Leine zu halten, und es gilt ein Jagdverbot. Um Wildschäden zu vermeiden, können Ausnahmen jedoch bei der Kreisverwaltung beantragt werden, wie FFH berichtete.

Dr. Markus Wacker, der Leiter des Veterinäramts, betont die Dringlichkeit der Einhaltung dieser Maßnahmen, um eine Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern. Die Behörden planen zur Kontrolle der Wildschweinbewegungen die Errichtung von Elektrozäunen. Obwohl in den betroffenen Gebieten bislang keine infizierten Wildschweine entdeckt wurden, ist die Lage besonders angespannt, da der südliche Teil des Kreises bereits seit Juni von ASP betroffen ist, wo ebenfalls Wildschweine gefunden wurden. Die Webseite des Kreises Mainz-Bingen bietet umfassende Informationen zu den aktuellen Maßnahmen und Kontaktdaten für Hinweise über gefundene Wildschweine.

Regeln innerhalb der Sperrzone

Es ist untersagt, Schweine in oder aus dem betroffenen Gebiet zu transportieren. Derzeit gibt es im Landkreis und in Mainz etwa 300 bis 400 Hausschweine, deren Bestände von den Amtstierärzten überwacht werden. Die Anleinpflicht für Hunde ist besonders wichtig in der Nähe des Rheins, um die Wildschweine nicht zu erschrecken und mögliche Ausweichbewegungen zu verhindern. In der Sperrzone II sind besondere Regelungen für die Jagd festgelegt: Das Jagdverbot auf alle Wildarten außer Schwarzwild wird aufgehoben, wenn in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erschossen wurden. Hier bleibt die Jagd jedoch auf Ansitzjagd mit Schalldämpfern beschränkt. Diese geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Wildtierpopulation und das Risiko einer ASP-Ausbreitung zu kontrollieren.

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 6
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 65
Analysierte Forenbeiträge: 67

Referenz
www.ffh.de
Weitere Infos
www.mainz-bingen.de
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