Vorfall | Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl |
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Ort | Bad Oeynhausen |
Verletzte | 2 |
Festnahmen | 3 |
Ursache | Konflikt |
Im Landgericht Bielefeld hat am Dienstag die mit Spannung erwartete Verhandlung im Fall des brutal zugrunde gegangenen Philipos Tsanis begonnen. Der 20-jährige Mindener wurde Ende Juni in Bad Oeynhausen während der Feierlichkeiten zum Abiball seiner Schwester tödlich verletzt. Für die Tat steht der 18-jährige Syrer Mwafak Al S. als Hauptangeklagter in der Kritik, während zwei 19-jährige Deutsche ebenfalls wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Das Gericht und die Zuschauer waren Zeugen eines emotionalen Auftakts, als der Vater des Opfers aus Protest gegen das Verhalten des Hauptangeklagten ausbrach und laute Beschimpfungen rief, wie Die Harke berichtete.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Laut Anklage hatte Mwafak Al S. Philipos nach einem verbalen Streit mit einem Schlag zu Boden gebracht und war ihm anschließend mehrmals gegen den Kopf getreten, während dieser bereits bewusstlos war. Philipos Tsanis erlag zwei Tage nach der Attacke im Krankenhaus seinen Verletzungen. Seine Mutter schilderte, dass sie ihre Tochter, die sie normalerweise zum Prozess begleiten wollte, zu Hause ließ, da die Umstände zu belastend seien. Sie hatte ein ungutes Gefühl und beobachtete den Angeklagten als arrogant und unbeeindruckt. Diese grausame Tat geschah zufällig am Rande der Abifeier, während Philipos mit Freunden im Kurpark entspannte, was WDR berichtete.
Ein Prozess mit vielen Fragen
Die Staatsanwaltschaft hat detaillierte Anschuldigungen vorgebracht, die auf eine Eskalation der Gewalt hindeuten. Es bleibt unklar, welches Motiv den Hauptangeklagten zu dieser brutalen Attacke bewegte. Der Verteidiger des 18-Jährigen kündigte an, dass sein Mandant Anfang Februar zu den Vorwürfen Stellung beziehen will. Dieser konnte bereits aufgrund früherer Straftaten, die er seit seiner Ankunft in Deutschland begangen hatte, in den Fokus der Behörden geraten. Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, da er nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Allein vor dem Gericht stehen weitere 18 Termine an, bis die Entscheidungsfindung abgeschlossen ist.
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