Fulda

Domain-Übernahme: Wer alte Lasten trägt, bleibt im Netz sichtbar!

VorfallInsolvenz
OrtFulda
Sachschaden in €10000

Das Landgericht Fulda hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen, die die Internet-Domain eines ehemaligen Geschäftsinhabers übernehmen, auch dessen negative Bewertungen beibehalten müssen. Die Klägerin, die sich auf den Bau von Wintergärten spezialisiert hat, erwarb die Domain „n…]wintergaerten.de“ von der insolventen N[…] Wintergarten GmbH. Auf einer Plattform, die Bewertungen für Websites sammelt, stellte die neue Inhaberin fest, dass dort zahlreiche negative Kommentare bezüglich der Vorgängerfirma aufgelistet waren. Trotz der Forderung der Klägerin, diese Bewertungen zu löschen, wies das Gericht ihre Klage ab, als [anwalt.de berichtete.

Die Richter argumentierten, dass die Klägerin den Geschäftsbetrieb der insolventen Firma faktisch fortführe. Aufgrund dieser inhaltlichen Kontinuität sei es den Nutzern der Bewertungsplattform offensichtlich, dass sich frühere Bewertungen auf den alten Betreiber bezögen. Die Beklagte, die die Plattform betreibt, wurde nicht verpflichtet, für die Inhalte der Nutzer verantwortlich zu sein, solange keine offensichtlichen Rechtsverstöße vorliegen. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin auch die Verantwortung für die digitale Reputation tragen müsse, nachdem sie eine Domain übernommen hat, die bereits mit einem negativen Image behaftet war, so stroemer.de.

Ein Kernpunkt der Entscheidung war, dass nachweisbare Verbindungen zwischen der Klägerin und der vorherigen Firma bestanden, darunter die gleichen Geschäftsführer und das identische Geschäftsfeld. Kunden, die die Plattform nutzen, hätten ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über Erfahrungen mit dem ehemaligen Anbieter zu erhalten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin zwar rechtlich gesehen ein neues Unternehmen sei, de facto aber die Geschäfte des Vorgängers fortsetze. Dies lässt die Klägerin mit den negativen Erfahrungen verknüpfen, die sich durch die Bewertungen manifestieren. Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Übernahme einer Domain auch deren negatives Erbe und damit verbundene Herausforderungen akzeptiert werden müssen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 11
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 83
Analysierte Forenbeiträge: 64

Referenz
www.anwalt.de
Weitere Infos
www.stroemer.de
Schließen

Werbung nervt!

Das wissen wir. Dennoch sind ein paar nicht störende Werbebanner nötig, damit unsere Server brav ihren Dienst leisten. Schalten Sie bitte den Adblocker aus. Wir nutzen weder Popups noch andere nervige Werbeformen.